Berufsunfähigkeitsversicherung

Die Berufsunfähigkeitsversicherung

Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist nach der Privathaftpflichtversicherung die wichtigste aller Versicherungen. Sie schützt Sie vor finanziellen Nachteilen, sofern Sie aus gesundheitlichen Gründen Ihrer Erwerbstätigkeit nicht mehr nachgehen können.

Im Bereich der Altersvorsorge ist mittlerweile bekannt, dass der gesetzliche Rentenversicherungsträger/ der Bund keinen „Vollkaskoschutz“ anbietet. So muss der Versicherte selbst für die große Deckungslücke vorsorgen. Dies gilt jedoch nicht nur für Ansprüche bei Altersrente, sondern noch viel mehr für die Ansprüche im Falle einer Erwerbsunfähigkeit. Hier kann der Versicherte mit rund 32 % seines monatlichen Bruttoeinkommens als monatliche Rente im Falle einer Erwerbsunfähigkeit rechnen (Beamte können Summen rund um 40 % erwarten). Von dieser Rente ist dann noch die Krankenversicherung (im Schnitt 200, – € im Monat) und ggf. Steuern zu bezahlen. Die sich daraus ergebende Deckungslücke übersteigt nahezu immer 1.000, – € monatlich. Diese Lücke gilt es abzusichern. Nicht nur Arbeitnehmer und GmbH-Geschäftsführer sind davon betroffen – für Studenten, Auszubildende und Selbstständige ist dies ebenfalls eine Pflichtversicherung, da Sie i.d.R. keine Ansprüche auf eine Rente bei Erwerbsunfähigkeit haben. Für sie gilt es sich deutlich höher abzusichern.

Bereits heute ist durchschnittlich jeder vierte Mensch während seiner Erwerbszeit aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr dazu in der Lage, seinen Beruf auszuüben. Die Tendenz der Erwerbsunfähigkeitsfälle steigt weiter an, da psychische Erkrankungen zunehmend die physischen Beschwerden übersteigen. 

Entgegen veralteter Annahmen, ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung keineswegs teuer. Oftmals lohnt sich der Einstieg besonders im jungen Alter, jedoch können auch ältere Interessierte durch die Vielzahl an Anbietern bei uns einen Berufsunfähigkeitsschutz zu guten Konditionen erhalten.

Gute Beratung ist unumgänglich: Neben der Auswahl diverser Bausteine und zahlreicher Versicherer gilt es einen Überblick über die wichtigsten Klauseln zu haben (abstrakter Verweisungsverzicht, Verzicht auf Arztanordnungsklausel usw.). Erschwerend kommen die Gesundheitsfragen hinzu. Diese empfehlen wir mithilfe der Patientenakte des Hausarztes zu beantworten und in Form einer Risikovoranfrage den ausgewählten Versicherer zu einer Beurteilung zu bringen bevor der Antrag eingereicht wird. Gerne unterstützen wir Sie hierbei.

Wie teuer ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung?

Die nachfolgend genannten Prämien sind taggenaue Erfassungen und haben daher keine Verbindlichkeit. Wir wählten vorab nur Versicherer mit sehr guten Bedingungswerk und positiven Leistungserfahrungen.

Beruf Alter Nettoeinkommen versicherte Rente monatl. Versicherungsbeitrag
Kauffrau/ Kaufmann
23
1.650 € / Monat
1.200 € / Monat
ab 34,99 €

Maler/ -in

23
1.650 € / Monat
1.200 € / Monat
ab 74,85 €
KFZ-Mechatroniker/ -in
50
2.000 € / Monat
1.400 € / Monat
ab 79,99 €
Student/ -in BWL
24
1.500 € / Monat
ab 19,99 €
GmbH-Geschäftsführer
40
2.500 € / Monat
ab 79,89 €
Selbstständiger, überwiegend kaufmännisch tätig
35
3.500 € / Monat
ab 118,39 €
Selbstständiger, überwiegend körperlich tätig
38
3.500 € / Monat
ab 146,77 €

Trotz Digitalisierung und vielfacher Arbeitserleichterungen durch technologischen und biologischen Fortschritt wird bereits heute jeder Vierte im Laufe seines Arbeitslebens berufsunfähig (vgl. https://www.gdv.de/de/themen/news/trotz-digitaler-arbeitswelt–jeder-vierte-wird-berufsunfaehig-42962). Die Betroffenen können nicht bis zu ihrem Rentenalter arbeiten, weil Körper oder Psyche nicht mehr mitmachen. Dies betrifft nicht nur alleine die handwerklichen Berufe, sondern zunehmend auch die kaufmännischen Berufe, da psychische Erkrankungen zunehmen (vgl. https://www.versicherungsbote.de/id/4892068/Berufsunfahigkeit-Das-sind-die-Hauptursachen-fur-Leistungsfalle/). In jedem Beruf ist es möglich, berufsunfähig zu werden („Mich trifft es schon nicht“).

Betroffene sind in ihrer Existenz bedroht: Sie können ihren Lebensstandard nicht halten, ihr Haus nicht abbezahlen, nicht mehr genügend für das Alter vorsorgen und die Ausbildung der Kinder nicht weiter finanzieren. 

Die gesetzliche Erwerbsunfähigkeitsrente deckt nur einen geringen Teil des bisherigen Nettoeinkommens ab. Studenten, Auszubildende und Selbstständige haben zudem nahezu keinen Anspruch auf die Zahlung einer Erwerbsunfähigkeitsrente durch den gesetzlichen Rentenversicherungsträger und sind dadurch noch mehr gefährdet.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt im Falle der Berufsunfähigkeit eine monatlich vereinbarte Rente bis zum vereinbarten Rentenalter und deckt somit die Lücke zwischen vorherigen Arbeitseinkommen und den Ansprüchen im Falle der Erwerbsunfähigkeit.

Sie ist daher für jeden Arbeitnehmer, Auszubildenden, Beamten, Studenten und Selbstständigen eine Pflichtversicherung. 

Grundsätzlich ist die Antwort einfach: JETZT. 

Der monatlich zu zahlende Beitrag bemisst sich unter anderem am Alter der zu versichernden Person. Sprich je jünger der Versicherte, desto günstiger ist die Versicherung (der Beitrag bei Abschluss bleibt im Alter gleich). 

Ein weiterer Grund für einen möglichst frühen Abschluss sind die Gesundheitsfragen, denn auftretende Erkrankungen in der Zukunft können den Abschluss erheblich erschweren und teilweise sogar verhindern. Daher gilt es, sich seinen aktuellen Gesundheitszustand zu sichern. Die Prüfung einer Besserstellung durch Berufswechsel führen wir gerne bei bestehenden Verträgen und individuellen Bedarf durch.

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist abschließbar ab einem Alter von 10 Jahren (hier spricht man von Schulunfähigkeitsversicherung), wobei der Vertrag Wandeloptionen mit dem Eintritt ins Berufsleben enthält.

Ausgangspunkt ist die Feststellung einer Erkrankung, eines Leidens oder eines Unfalls durch einen Arzt. Anhand dessen wird geprüft, wie sehr der Versicherte eingeschränkt ist und in welchem Grad er seine zuletzt ausgeübte Tätigkeit nicht mehr ausüben kann. Hier spricht man von der sogenannten 50%-Regel, welche den Grad bemisst, zu dem der Versicherte seine bisherigen Tätigkeiten nicht mehr ausüben kann. In einer guten Versicherung finden sich die Klauseln zum Verzicht auf Verweisung, welche verhindern, dass der Versicherer einen Angestellten auf einen anderen Beruf verweisen kann.

Bei Selbstständigen wird geprüft, ob eine Umorganisation des Betriebes wirtschaftlich haltbar ist, was nur in seltenen Fällen zutrifft. 

Mit der Leistung einer Berufsunfähigkeitsrente durch einen Berufsunfähigkeitsversicherer tritt nicht automatisch die Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung ein. Die Ausnahme bilden Beamte, welche von einem Amtsarzt dienstunfähig geschrieben werden und dadurch Ansprüche beim Berufsunfähigkeitsversicherer, als auch den Anspruch auf Frühverrentung stellen können. 

Es gilt dann einen Antrag auf Leistung aus der Versicherung zu stellen. Bei uns abgeschlossenen Verträgen begleiten wir Sie durch den kompletten Prozess des Leistungsantrags. Hier gilt es bereits bei der Antragsstellung auf Leistung darauf zu achten, die richtigen Kreuze zu setzen. So raten wir zum Beispiel von einer Pauschaleinwilligung zur Abfrage von Gesundheitsdaten bei Ärzten und Krankenkassen ab.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung sollte auf Ihre persönliche Lebenssituation abgestimmt sein. 

Für die zu versichernde Höhe ist es wichtig, wie hoch Ihr aktuelles Einkommen ist, ob Sie weitere Einkommensquellen besitzen und ob Sie Ansprüche aus dem Versorgungswerk oder aus der Rentenversicherung haben. Es gilt eine Faustregel, dass 75 – 80 % des Nettoeinkommens als zu versichernde Rente abgesichert werden sollten. Hierbei muss beachtet werden, dass der Berufsunfähigkeitsrentner Steuern und Krankenversicherung zu bezahlen hat. 

Es empfiehlt sich zudem der Einschluss einer Beitragsdynamik und ggf. einer Leistungsdynamik, da die Inflation in der Vertragsphase und in der Leistungsphase den tatsächlichen Wert der Rente jährlich vermindert. 

Eine Beitragsdynamik sorgt während der Vertragslaufzeit für eine Erhöhung der Leistungen ohne Gesundheitsprüfung bei analoger Beitragsanpassung. Eine Leistungsdynamik ist ein Vertragsbaustein, welche die Rente während der Leistungsdauer um einen vereinbarten Prozentsatz steigen lässt. Beide Dynamiken werden jährlich durchgeführt. Der Beitragsdynamik können Sie widersprechen, sofern Sie dies für notwendig oder sinnvoll halten. Wir empfehlen vorher Rücksprache mit uns zu halten. 

Ebenso wichtig ist das Endalter der Berufsunfähigkeitsversicherung. Oftmals finden wir Verträge, welche nur bis Endalter 60 abgeschlossen sind und damit fünf bis sieben wichtige Jahre (je nach Alter der versicherten Person) ausschließen. Hiervon ist dringlich abzuraten und ein Endalter von 65 bis 67 zu vereinbaren. 

Weiterhin unterscheiden sich die verschiedenen Anbieter nicht nur in ihren Beiträgen, sondern besonders im Bedingungswerk. Hier gilt es eine zahlreiche Vielfalt an Klauseln zu beachten, die entsprechend des individuellen Bedarfs enthalten sein sollten. Beispielhaft seien hier genannt: Verweisungsklausel, Infektionsklausel, Nachversicherungsklausel, Dienstunfähigkeitsklausel für Beamte, Verzicht auf unzumutbare ärztliche Anweisungen und viele weitere. 

Für eine bedarfsorientierte Berechnung und die Auswahl eines passenden Anbieters ist es wichtig, dass Sie uns Ihren Beruf, Ihr Geburtsdatum, Ihre Kontaktdaten und Ihr Brutto- und Nettoeinkommen nennen. Je nach Berufsbild und Art der Tätigkeit stimmen wir den bedarfsgerechten Schutz persönlich mit Ihnen ab. 

Nachdem wir gemeinsam mit Ihnen eine Auswahl an Versicherern getroffen haben, beginnen wir mit Ihnen zusammen die Gesundheitsfragen im Antrag zu beantworten. Sollten Sie sich unsicher sein, ob bestimmte, abgefragte Erkrankungen oder Leiden innerhalb der letzten drei, fünf oder zehn Jahre (Abfragezeitraum je nach Versicherer) bei Ihnen zutreffend sind, helfen wir Ihnen bei der Anforderung der Patientenakte und alternativ der Leistungsdaten bei der Krankenkasse. 

In gelegentlichen Fällen ist es bei Vorerkrankungen erforderlich, eine Risikovoranfrage bei den angestrebten Versicherern durchzuführen. Dies geschieht in der Regel mit den anonymisierten Gesundheitsdaten der versicherten Person. Auf Basis dieser Angaben erstellt der Versicherer eine Einschätzung, wie der Versicherte bei der gewünschten Gesellschaft angenommen werden würde, ob es zu Ausschlüssen oder Risikozuschlägen kommen könnte oder ob der Versicherer den Interessenten nicht annehmen kann. Auf dieser Basis stimmen wir dann mit Ihnen ein weiteres Vorgehen mit dem Ziel ab, zeitnah für den gewünschten Versicherungsschutz zu sorgen.

Für Auszubildende und Studenten ist die Berufsunfähigkeitsversicherung ein Must-Have. Während sie in den meisten anderen Versicherungssparten von der Mitversicherung in den Verträgen der Eltern profitieren, schützt sie keiner vor einer möglich auftretenden Berufsunfähigkeit. Weder Staat noch Rentenversicherungsträger sehen für Auszubildende in der ersten Ausbildungszeit (einzige Ausnahme sind Berufsunfälle) oder Studenten eine Versorgung im Falle einer Erwerbsminderung vor. Dies gilt besonders, wenn der Betroffene sich in seiner Freizeit so schwer verletzt, dass er zukünftig keiner Arbeit nachgehen kann. Sie erhalten in diesem Falle nichts. Umso wichtiger ist die Absicherung für den Fall der Fälle. 

Wesentlicher Grund für den Abschluss als Student oder Auszubildender ist zudem der vergünstigte Beitrag, den Sie auf Grund des Berufsbildes oder Arbeitsstatus erhalten. Sie werden nicht wieder die Chance haben, einen so günstigen Einstieg in die Berufsunfähigkeitsversicherung zu finden. Der Beitrag hält sich nach Abschluss der Ausbildung oder des Studiums gleich, egal ob sie in einem komplett anderen Berufsfeld tätig werden. Dies gilt auch, sollte das Studium oder die Ausbildung vorzeitig abgebrochen werden. 

GmbH-Geschäftsführer gelten in der Regel nach Statusfeststellung in der Rentenversicherung als nicht versicherungspflichtig. Daher gelten für sie auch die nachstehenden Angaben für Selbstständige. 

Selbstständige sind oftmals kein Mitglied der Deutschen Rentenversicherung Bund oder ähnlicher Versorgungsträger. Sie können dementsprechend niemanden gegenüber Ansprüche auf Erwerbsunfähigkeitsrente stellen.

Selbständige mit Mitgliedschaften bei Versorgungsträgern sind zwar geringfügig abgesichert, jedoch decken die Renten aus solchen Mitgliedschaften nur einen geringfügigen Teil des bisherigen Einkommens ab. Hier ist mit ca. 16 % bis 40 % (je nach Erwerbsunfähigkeit und Versorgungsträger) des bisherigen Einkommens zu rechnen und dies auch nur im Rahmen der Beitragsbemessungsgrenzen (diese liegen aktuell bei 7.100 EUR monatlich (West) und 6.700 EUR monatlich (Ost) – Stand 2021). Sollten Sie mit Ihrem Bruttoeinkommen über den Beitragsbemessungsgrenzen liegen, erhalten Sie Rentenbezüge in dieser Höhe von 30 % bis 40 % der jeweils gültigen Beitragsbemessungsgrenzen. 

Selbstständige sollten daher in jedem Fall Ihr Einkommen absichern. Für GmbH-Geschäftsführer empfiehlt sich zudem die Absicherung der Firma über eine sogenannte Keymen-Police. Nähere Informationen dazu finden Sie hier.

Berufsunfähigkeitsversicherer beurteilen anhand der gemachten Angaben im Antrag das Risiko für die Versichertengemeinschaft. Falsche Angaben sind dabei nicht hilfreich – der Versicherer hat ein Rücktrittsrecht von fünf Jahren bei grob fahrlässiger Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht. Werden vorsätzlich falsche Angaben gemacht, erstreckt sich der Zeitraum des Rücktritts durch den Versicherer auf zehn Jahre.

In gelegentlichen Fällen ist es bei Vorerkrankungen erforderlich, eine Risikovoranfrage bei den angestrebten Gesellschaften durchzuführen. Dies geschieht in aller Regel mit den anonymisierten Gesundheitsdaten der versicherten Person. Auf Basis dieser Angaben erstellt der Versicherer eine Einschätzung, wie der Versicherte bei der gewünschten Gesellschaft angenommen werden würde, ob es zu Ausschlüssen oder Risikozuschlägen kommen könnte oder ob der Versicherer den Interessenten nicht annehmen kann. Auf dieser Basis stimmen wir dann mit Ihnen ein weiteres Vorgehen mit dem Ziel ab, zeitnah für den gewünschten Versicherungsschutz zu sorgen. 

Sollte es trotz unserer Bemühungen unumgänglich sein, einen Ausschluss mit dem Versicherer zu vereinbaren, gibt es in bestimmten Fällen die Möglichkeit, den Risikoprüfer zu einer Überprüfungsklausel von zwei bis drei Jahren zu bewegen. Dabei wird nach zwei bis drei Jahren die Ausschlussklausel anhand der Gesundheitsentwicklung auf Notwendigkeit überprüft. Dies ist besonders bei frisch abgeschlossenen Behandlungen bestimmter Erkrankungen oder nach Unfällen der Fall.

Generell gibt es kaum Interessenten, die völlig frei von Vorerkrankungen und Unfällen sind. Daher sind wir es gewohnt, Risikovoranfragen durchzuführen und Gesundheitszustände zu beurteilen. Faktisch bekommt so ein Großteil unserer Kunden eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Und selbst wenn die Vorerkrankung so erheblich sind, dass eine Berufsunfähigkeitspolice nicht möglich ist, bestehen noch abgestufte Absicherungsmöglichkeiten, zu denen wir Sie ebenfalls sehr gerne beraten. 

Durchaus empfiehlt sich der frühestmögliche Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Zu spät ist es auch mit 50 Jahren nicht – vorausgesetzt der Gesundheitszustand lässt dies zu. Hierzu finden Sie Informationen unter „Bekomme ich trotz Vorerkrankungen eine Berufsunfähigkeitsversicherung?“

Die Beiträge sind nicht immer so hoch, wie Sie anfangs vielleicht denken. Gerne geben wir eine Indikation, wie viel Sie für eine Berufsunfähigkeitsversicherung bezahlen würden. Nehmen Sie hierzu gerne Kontakt zu uns auf. 

Dienstunfähigkeitsversicherung:
Die Dienstunfähigkeitsversicherung ist Bestandteil der Berufsunfähigkeitsversicherung. Sie ist für Beamten auf Lebenszeit, Probe und Widerruf, sowie für Beamtenanwärter gedacht. Sie leistet, sobald der Beamte dienstunfähig geschrieben wird. 
Besonders abgesichert werden müssen Beamtenanwärter, Beamte auf Probe und Widerruf, sowie Beamte auf Lebenszeit, die noch keine fünf Dienstjahre abgeleistet haben. Sie werden normalerweise bei Dienstunfähigkeit vom Dienstherren entlassen. Die Dienstunfähigkeitsklausel setzt zudem die 50 %-Regel der Berufsunfähigkeitsversicherung außer Kraft und stellt Beamte damit bedarfsgerecht besser. 

Erwerbsunfähigkeitsversicherung:
Falls die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht abschließbar oder zu teuer ist, bildet die Erwerbsunfähigkeitsversicherung eine Alternative. Sie leistet analog zur gesetzlichen Erwerbsminderungsrente: Sprich sie leistet dann, wenn der Versicherte weniger als drei Stunden am Tag in einem beliebigen Beruf arbeiten kann.

Grundfähigkeitsversicherung:
Die Grundfähigkeitsversicherung leistet, sobald der Versicherte eine bestimmte, definierte Grundfähigkeiten nicht mehr ausführen kann. Zu diesen Grundfähigkeiten zählen beispielhaft Autofahren, Treppensteigen, Sehen, Sprechen und der Gebrauch der Hände. Sie sollen den Versicherten mit der Zahlung einer monatlichen Rente auffangen. Sie gilt als Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung bzw. auch zur Erwerbsunfähigkeitsversicherung, sofern der Abschluss dieser nicht möglich ist. Sie deckt weniger ab, kostet jedoch auch weniger. Gerne erörtern wir in einem Gespräch mit Ihnen, welcher Schutz für Sie optimal ist. 

Dread-Disease-Versicherung:
Die Dread-Disease-Versicherung ist eine Ergänzung, sowie eine Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung und zur Erwerbsunfähigkeitsversicherung. Sie zahlt eine vertraglich vereinbarte Einmalsumme bei Diagnose einer schweren Krankheit. Die Summe kann auch mehrfach zur Ausschüttung kommen, jedoch maximal die Höchstversicherungssumme. Eine Rente wird nicht geleistet. Die Summe steht zur freien Verfügung und wird unabhängig davon geleistet, ob weiterhin ein Arbeitseinkommen erzielt wird oder nicht. Die Dread-Disease ist eine Alternative, wenn keine Berufsunfähigkeitsversicherung oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung möglich sind.

Die Dread-Disease-Versicherung findet im betrieblichen Bereich als sogenannte Keymen-Police Anwendung, um Schlüsselpersonen des Unternehmens abzusichern. Nähere Informationen dazu finden Sie hier.

Unfallversicherung:
Oftmals hören wir den Satz: „Ich habe schon eine Unfallversicherung, darum benötige ich doch keine Berufsunfähigkeitsversicherung.“ Daher findet sich die Unfallversicherung in dieser Aufzählung zu der Berufsunfähigkeitsversicherung. Diese Annahme ist grundlegend falsch.

Eine Unfallversicherung zahlt eine einmalige Kapitalleistung oder eine Unfallrente nachdem die versicherte Person einem Unfall ausgesetzt war und eine dauerhafte Schädigung bestehen bleibt. Unfälle führen nur in rund 8 % aller Fälle zu einer Berufsunfähigkeit (vgl. https://www.dieversicherer.de/versicherer/beruf—freizeit/news/berufsunfaehigkeit-ursachen-33756). Die Leistungen einer Berufsunfähigkeitsversicherung sind demnach deutlich umfangreicher. Die Unfallversicherung ist die schwächste Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung.

Informationen zur Unfallversicherung finden Sie hier. 

Die Leistungen einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung werden nicht auf die Zahlung der Erwerbsminderungsrente angerechnet. Eine Anrechnung auf Leistungen aus gesetzlichen Versorgungsträgern erfolgt nur bei Arbeitseinkommen und Arbeitsentgelten.

Aus Sicht der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung können Sie Arbeitseinkommen erzielen, sofern Sie entweder in ihrem bisherigen Beruf nicht mehr als 50 % der bisherigen Arbeitszeit arbeiten oder in einem anderen Beruf nicht mehr als 80 % des alten Einkommens erzielen. Voraussetzungen sind bestimmte Klauseln zum Verweisungsverzicht. 

Gerne prüfen wir Ihren bestehenden Versicherungsschutz. Sollten wir zu dem Ergebnis kommen, dass ein Wechsel der Versicherung Sinn macht, gilt das Vorgehen wie bei einem Neuabschluss. 

Zuerst werden bedarfsorientiert die optimalen Versicherungssummen und Anbieter für Sie ermittelt. Danach werden anhand der Gesundheitsdaten anonymisierte Risikovoranfragen durchgeführt. Nach Ergebnisfeststellung bemühen wir uns um einen nahtlosen Übergang aus der vorherigen Versicherung in die neue Versicherung und bieten ggf. Übergangslösungen.

Bei Vertragsabschluss wird ein Endalter vereinbart, bis zu dem der Vertrag läuft. Dabei gibt es zwei Möglichkeiten:

  1. Der Versicherer leistet während der Laufzeit eine Berufsunfähigkeitsrente. Dabei zahlt der Versicherungsnehmer ab Leistung der Rente keine Beiträge mehr.
  2. Der Versicherer muss während der Laufzeit keine Berufsunfähigkeitsrente leisten – dies ist wünschenswert, da dies bedeutet, dass der Versicherte einen guten Gesundheitszustand hält. Hier wird der Vertrag zum vereinbarten Endalter aufgelöst.

Das übliche Endalter der Berufsunfähigkeitsversicherung liegt zwischen 65 und 67 Jahren.

Zuallererst: Dies ist das beste Ergebnis, das Sie erzielen können. Es gibt zahlreiche Gründe berufsunfähig zu werden und keiner ist wünschenswert.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist wie die KFZ-Versicherung eine reine Risikoversicherung. Das heißt sie tritt nur ein, wenn das versicherte Risiko auslöst. Sollten Sie nicht berufsunfähig werden, läuft der Vertrag ohne Rückzahlungsansprüche aus.

Oft wird gelockt mit „Wenn Sie nicht berufsunfähig werden, bekommen Sie Ihr Geld zurück“ – dies ist nicht richtig. Hier wird Ihnen die Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer vermögensbildenden Versicherung (z.B. eine Kapitallebensversicherung) zusammen verkauft. Sie zahlen also für zwei Versicherungen und bilden bei einer der beiden Versicherungen einen Sparanteil, der ausgezahlt wird unabhängig von einer möglichen Berufsunfähigkeit.

Wieso Sie trotz Absicherung über ein Versorgungswerk eine Berufsunfähigkeitsversicherung benötigen (betrifft Ärzte, Anwälte und andere Kammerberufe)

Der Eintritt in die berufsständische Versorgung gestaltet sich relativ einfach und findet ohne Gesundheitsfragen statt. Umso größer sind die Hürden der Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente. Der Versorgte muss oft eine 100 %-ige Berufsunfähigkeit nachweisen, um eine Zahlung durch den Versorgungsträger zu erhalten. Damit verbunden sind oft die Rückgabe der Approbation bei Ärzten bzw. der Zulassung als Anwalt, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer etc. 

Entgegen allgemeiner Annahme sind Mitglieder von Versorgungswerken schlechter abgesichert als Versicherte der Deutschen Rentenversicherung Bund. Oftmals können Sie mit nahezu keiner Leistung im Falle einer Berufsunfähigkeit rechnen. Wir empfehlen daher auch die Absicherung des gesamten Nettoeinkommens. 

Kontaktieren Sie uns gerne für eine bedarfsgerechte Beratung und Betreuung.

Nicht selten finden wir bei Vertragsüberprüfungen zu geringe Versicherungssummen, ein zu geringes Endalter oder sonstige Fehler in den Verträgen. Kommen Sie gerne auf uns für eine kostenlose Überprüfung der bestehenden Absicherung zu.

Sie haben Fragen? Sprechen Sie uns an.