Hausratsversicherung

Was ist die Hausratversicherung/ Warum ist sie wichtig?

Die Hausratversicherung schützt Ihr gesamtes bewegliches Eigentum von Möbeln über Kleidung bis hin zu Elektrogeräten. Sie zahlt im Schadensfall den Wiederbeschaffungspreis für zerstörtes oder gestohlenes Inventar bzw. die Reparaturkosten für beschädigtes Inventar. Versichert werden können zahlreiche Gefahren wie zum Beispiel Feuer, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl, Raub und weitere Risiken.

Wann ist sie sinnvoll?

Die Hausratversicherung eignet sich grundsätzlich für jeden. Sie schützt zu einer geringen jährlichen Prämie Ihren Hausrat bei Beschädigung, Zerstörung oder Diebstahl. Zusätzlich sollten Sie erwägen, ob der Einschluss von Fahrraddiebstahl und Glasschäden sinnvoll für Sie ist.

Hausratversicherung als Mieter

Nicht selten verpflichtet der Vermieter im Mietvertrag zum Abschluss einer Hausratpolice. Dies dient einerseits dem finanziellen Schutz des Vermieters, andererseits macht die Vereinbarung dieser Klausel auch für den Mieter Sinn. Wird zum Beispiel die Einbauküche durch ein versicherbares Risiko beschädigt, trägt oft der Mieter die Haftung und muss diese ersetzen. Eine Hausratversicherung schließt die Einbauküche mit ein und zahlt daher für den entstandenen Schaden. Gleiches gilt für Einbruchschäden an Eingangs- oder Terrassentüren – hier muss die Hausratversicherung des Mieters leisten.

 

Basis-Schutz bietet der Abschluss einer Feuerversicherung, welche Brand, Blitzschlag und Explosion miteinschließt. Im Falle eines Neubaus inkludiert die Feuerversicherung auch eine kostenfreie Feuerrohbauversicherung. Der Schutz gegen Feuer sollte in jedem Vertrag eingeschlossen sein.

Ebenso wichtig ist die Absicherung gegen Sturmschäden, welche auch Hagelschäden umfasst, sowie die Versicherung von Leistungswasserschäden bei bestimmungswidrig austretendem Leitungswasser, Frost oder Rohrbruch.
Optional Bausteine wie eine Glasversicherung oder ein Elementarschadenschutz können zudem problemlos in die meisten Verträge integriert werden.

Eine Glasversicherung empfiehlt sich für Gebäude mit vielen oder großen Glasscheiben.

Der Elementarschadenschutz verdient besondere Aufmerksamkeit, da diese Schäden in den letzten Jahren enorm zugenommen haben. Dies gilt übrigens auch für Gebiete, die nicht unmittelbar an Gewässer angrenzen oder in einem Überschwemmungsgebiet liegen.
Zur erweiterten Naturschadendeckung gehören u.a. Schutz bei Starkregen, Überschwemmung, Rückstau, Hochwasser, Erdrutsch, Erdbeben und Schneedruck.
Nahezu jedes Gebäude ist vor allem durch Starkregen und Rückstau gefährdet. Starkregen kann überall auftreten, unvorhergesehen in Gebäude eindringen und dort große Schäden hinterlassen. Bitte achten Sie daher hier auf ausreichenden Schutz.

Kaum eine andere Versicherung zeigt so starke Unterschiede zwischen Altverträgen und aktuellen Bedingungen am Markt. Alte Verträge zeichnen sich oftmals durch eine günstige Jahresprämie aus, wobei neue Verträge deutlich umfangreichere und bessere Leistungen miteinschließen. Der Schutz durch Altverträgen ist in vielen Fällen nicht mehr zeitgemäß und risikoorientiert nicht tragbar. Wer vor zehn Jahren oder länger eine Gebäudeversicherung abgeschlossen hat, sollte diese dringend überprüfen lassen.

Da die Leistungen moderner Gebäudeversicherungen sehr umfangreich sind, schneiden wir nachfolgend die wichtigsten Leistungen an, auf die Sie achten sollten.

Grobe Fahrlässigkeit (im Optimalfall mit Schutz bei Verletzungen von Obliegenheiten und Sicherheitsvorschriften): Lassen Sie zum Beispiel das Essen auf dem Herd stehen oder vergessen Sie bei Frost die Außenrohre zu entleeren und kommt es durch solche Verletzungen von Obliegenheiten oder Sicherheitsvorschriften zu einem Schaden, ist der Versicherer berechtigt die Leistung teilweise um bis zu 90% zu kürzen. Das Fehlen dieser Klausel kann Versicherte finanziell stark gefährden und es sollte daher auf einen Verzicht der groben Fahrlässigkeit geachtet werden.

Rauchschäden: Eine oft in Altverträgen fehlende Klausel ist die Klausel für Leistungen bei Rauchschäden. Gute Neuverträge enthalten diese Schäden in aller Regel, jedoch teilweise mit zu geringen versicherten Summen. Durch Rauch kann es zu weitgehenden Beschädigungen und Verunreinigungen am verbundenen Gebäude kommen. Mit der Entfernung des Rußes sind oft sehr hohe Kosten verbunden, die teilweise sogar den Brandschaden an sich übersteigen.

Ab- und Zuleitungsrohre außerhalb des versicherten Grundstücks: Ab- und Zuleitungsrohre, die außerhalb des versicherten Grundstücks liegen, fallen nicht unter den üblichen Versicherungsschutz. Ein Schaden kann hier richtig teuer werden, da er oft unterhalb der Fundamente geschieht und nicht so schnell bemerkt wird.

Entfernen durch Sturm umgestürzter Bäume: Dies Leistung ist bereits in vielen Verträgen enthalten, jedoch lohnt sich auch hier ein genauer Blick in die Bedingungen. Gelegentlich sind die Leistungen niedrig sublimitiert. Die Entfernung umgestürzter Bäume kann sich schnell hoch summieren, sodass hier je nach Bedarf eine unbegrenzte Summe angestrebt werden sollte.

Sollten Sie eine Elementardeckung mitversichert haben, achten Sie bitte darauf, dass auch Rückstauschäden mit eingeschlossen sind.

Planen Sie ein neues Bauvorhaben oder setzen Sie bereits eines um? Dann sollten Sie darauf achten, sich richtig gegen realistische Risiken abzusichern.

Bevor es mit dem Bau losgehen kann, lohnt ein Blick auf das Thema Versicherungen um ein böses Erwachen im Nachhinein zu vermeiden.
Beginnen wir mit der Feuerrohbauversicherung. Diese ist in der Regel kostenlos für die Bauzeit verfügbar, wenn Sie sich bei Ihrem zukünftigen Gebäudeversicherer zu einer Vertragslaufzeit von drei Jahren verpflichten. Es besteht bereits im Vorhinein die Möglichkeit, einen unabhängigen Vergleich der zukünftigen Wohngebäudeversicherung durchzuführen und anhand der Auswahl eine Rohbaufeuerversicherung einzuschließen.

Leistungen der Hausratversicherung / Was ist versichert? / Was beachten?

Die Hausratversicherung bietet umfangreichen Schutz innerhalb und außerhalb Ihrer eigenen vier Wände. Sie können dabei aus umfangreichen Leistungen wählen. Die Basis-Leistungen der Hausratversicherung umfassen dabei die Gefahren Feuer, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl und Sturm.

Im Rahmen der Feuerversicherung sind nicht nur Brände allein versichert. Gute Tarife umfassen unter anderem auch Überspannungsschäden, Schäden durch Stromausfall, Sengschäden oder Explosionsschäden.

Im Rahmen des versicherten Risikos Leitungswasser sind vor allem bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser, Frost oder Rohrbruch versichert. Gute Tarife enthalten zudem Wasserschäden durch Aquarien und Wasserbetten.
Die Gefahr Sturm schließt Hagelschäden automatisch mit ein. Außerordentlich starke Tarife bieten zudem Schutz bei Sturmschäden an beweglichen Sachen, die sich außerhalb von Räumen auf dem Versicherungsgrundstück befinden. Solche Tarife müssen nicht unbedingt teuer sein – ein von uns angebotener leistungsstarker Tarif bewegt sich innerhalb der zehn günstigsten Hausrattarifen am deutschen Markt.
Ein Einbrecher hinterlässt nahezu immer große Schäden. Wenn Schmuck, elektronische Geräte gestohlen wurden und zudem die Eingangs- oder Terrassentür beschädigt ist, steht oft eine mindestens fünfstellige Schadenssumme im Raum. Ausreichend Schutz hierfür bietet eine gute Hausratversicherung. Auch bei Diebstahl aus dem KFZ leisten bestimmte Tarife eine Entschädigung.

Genauso wie im Bereich der Wohngebäudeversicherung gilt: Wägen Sie das Risiko eines Elementarschadens ab. Elementarschäden haben in den letzten Jahren stark zugenommen, Tendenz steigend. Der Elementarschadenschutz umfasst u.a. Schutz bei Starkregen, Überschwemmung, Rückstau, Hochwasser, Erdrutsch, Erdbeben und Schneedruck. Ein Teil dieser Schäden kann überall auftreten, unabhängig davon ob sich Gewässer in der Nähe befinden. Fragen Sie uns gerne nach einer individuellen Einschätzung.

Die Glasbruchversicherung wird oft mit der Hausratpolice kombiniert. Sie deckt bei Ein- und Zweifamilienhäusern die komplette Gebäudeverglasung und Mobiliarverglasung ab. Bei Wohnungen in Mehrfamilienhäusern schützt sie die Mobiliarverglasung. Hierzu zählt in beiden Fällen ebenfalls das oft beschädigte Cerankochfeld. Bei Ein- oder Zweifamilienhäusern lohnt sich je nach Versicherer ein Vergleich mit einer Einzelpolice gegen Glasbruch, da dies günstiger sein könnte. Auch hier beraten wir Sie gerne individuell.

Oft gilt der Fahrraddiebstahl bis 1% der Versicherungssumme als automatisch mitversichert. In Zeiten von E-Bikes reicht dies jedoch meist nicht aus und die Fahrraddiebstahlsumme muss an den Neupreis der Fahrräder angepasst werden. Der Fahrraddiebstahlschutz bietet Schutz rund um die Uhr, auch unterwegs.
Die wohl wichtigste Klausel eines Hausratvertrages: Sie garantiert Ihnen, dass der Versicherer die Leistung bei Vorliegen einer groben Fahrlässigkeit nicht kürzt. Lassen Sie zum Beispiel das Essen auf dem Herd stehen oder vergessen Sie Ihre Eingangstür zweimal abzuschließen und kommt es durch solche Verletzungen von Obliegenheiten oder Sicherheitsvorschriften zu einem Schaden, ist der Versicherer berechtigt die Leistung um bis zu 90% zu kürzen. Das Fehlen dieser Klausel kann Versicherte finanziell stark gefährden und es sollte daher auf einen Verzicht der groben Fahrlässigkeit, im Optimalfall mit Schutz bei Verletzungen von Obliegenheiten und Sicherheitsvorschriften geachtet werden.
Bei den Wertsachen in der Hausratversicherung wird in mehrere Kategorien unterschieden. So haben zum Beispiel Bargeld, Schmucksachen, Wertpapiere oder Sachen im Bankgewahrsam unterschiedliche Sublimits. Diese unterscheiden sich je nach Versicherer stark und es empfiehlt sich eine individuelle Beratung.
Eine Zweitwohnung gilt nur bei wenigen Tarifen als mitversichert. Hier wird in der Regel bei beruflich bedingten Zweitwohnsitzen eine Versicherungssumme von rund 20 bis 25 % der Versicherungssumme als Höchstentschädigung im Vertrag vermerkt.

Ebenso wie für die Versicherung von Ferienhäusern im Bereich der Gebäudeversicherung gelten für die Hausratversicherung der Ferienwohnung oder des Ferienhauses besondere Bedingungen. Eine reguläre Hausratversicherung ist für Ferienhäuser und Ferienwohnungen nicht möglich beziehungsweise empfiehlt sich nicht. Eine Ferienhausversicherung enthält spezielle Leistungen im Bereich des Mietausfalls, der Unterbringung in Ersatzunterkünften und der Zeit, die das Gebäude maximal unbewohnt sein darf.

Über uns versicherbar sind Ferienhäuser und Ferienwohnungen in Deutschland, Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Griechenland (außer Zypern), Großbritannien, Irland, Italien, Kroatien, Luxemburg, Monaco, Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, Sardinien, Schweden, Schweiz, Spanien, Tschechien und Ungarn.
Der Vorteil einer deutschen Versicherung für eine ausländische Immobilie liegen klar auf der Hand: Andere Versicherungskulturen, sowie eventuelle Sprachbarrieren können für unangenehme Überraschungen sorgen. Eine Versicherung in deutscher Sprache und nach deutschem Recht birgt zahlreiche Vorteile, da die Bedingungswerke zudem deutlich leistungsstärker sind.

Hierfür haben wir einige spezialisierte Versicherer an der Hand und unterbreiten Ihnen gerne ein individuelles Angebot. Bitte kontaktieren Sie uns hierzu.

Wer ist mitversichert?

Bei Zusammenziehen oder Zusammenwohnen von Lebenspartnern oder Ehepartnern ist der Hausrat des jeweiligen Partners automatisch in der Hausratversicherung eingeschlossen. Wichtig ist in jedem Fall darauf zu achten, dass die Wohnfläche im Vertrag korrekt erfasst ist und ein Unterversicherungsverzicht vereinbart wurde.
Sollten zwei Hausratversicherung bestehen, kann die neuere problemlos mit sofortiger Wirkung gekündigt werden. Es bietet sich zudem eine Neuordnung des älteren Vertrages mit Angabe der Wohnfläche beim Versicherer oder Vermittler an.

Bewohner von Wohngemeinschaften empfiehlt sich der gemeinsame Abschluss einer Hausratversicherung um die Gemeinschaft vor Schäden abzusichern. Dabei ist es wichtig, beim Versicherer anzugeben, dass es sich um eine WG handelt. Die Versicherung von Wohngemeinschaften ist nicht bei jedem Versicherer möglich –bitte lassen Sie sich anlassbezogen durch uns beraten.

Hinsichtlich der Mitversicherung von Kindern unterscheiden sich die Tarife am Markt sehr stark. Der Auszug der Kinder zum Zweck der Ausbildung oder des Studiums aus dem Haus der Eltern gilt in guten Tarifen für einen begrenzten Zeitraum, oft von einem halben Jahr, als mitversichert. Es sollte der Versicherer über den Auszug informiert werden und das Kind für die Anschlusszeit abgesichert werden.

Kündigung

Haben Sie eine bestehende Hausratversicherung und möchten diese kündigen, besteht für Sie in vielen Fällen die Möglichkeit die Police zum regulären Ablauf unter Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfrist zu kündigen. Diese Frist beträgt in der Regel drei Monate zum Ablauf.

Zudem können Sie einen Monat nach Abschluss eines Schadensfalls Ihren Vertrag beim Versicherer kündigen. Hier empfiehlt sich jedoch beim neuen Versicherer vorab eine Abfrage unter Angabe des Schadens durchzuführen, um Probleme im Nachhinein zu vermeiden.
Sollte der Versicherer Ihnen schadensbedingt gekündigt haben, suchen wir Ihnen ebenfalls gerne eine neue Versicherung.

Ist Ihnen Ihre aktuelle Versicherung zu teuer, sie enthält zu wenig Leistungen oder haben Sie andere Gründe zur Kündigung? Nehmen Sie gerne unsere kostenlose Beratung und einen unverbindlichen Vergleich in Anspruch.


Hausratversicherung bei Umzug

Ziehen Sie um, sollten Sie dies Ihrem Versicherer anzeigen. Teilen Sie ihm Ihre neue Adresse, die Wohnungsart (Wohnung, Einfamilienhaus etc.) und die Wohnfläche mit. Der Versicherer wird dann Ihren Vertrag anpassen. Sie können bei dieser Gelegenheit gleich eine Neuordnung in Erwägung ziehen um Ihre hinterlegten Bedingungen zu erneuern. Gerne übernehmen wir auch diesen Vorgang kostenlos für Sie.

Sie haben Fragen? Sprechen Sie uns gerne an.