Unfallversicherung
Was ist eine Unfallversicherung?
Die private Unfallversicherung schützt bei Unfällen mit dauerhaften körperlichen oder geistigen Folgen oder bei Tod durch Unfall. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit zahlreiche Bausteine in den Vertrag zu integrieren, welche unter anderem Leistungen bei Unfallfolgen ohne dauerhafte Schädigung enthalten. Versicherungsschutz besteht im Gegensatz zur gesetzlichen Unfallversicherung rund um die Uhr und weltweit.
Die Vielfalt an Leistungen einer Unfallversicherung erstrecken sich von einer Invaliditätssumme über Tagegeldern bis hin zu Knochenbruchentschädigungen oder Reha-Management-Leistungen.
Sie haben die Möglichkeit Leistungen in zahlreichen Bereichen in den Vertrag zu integrieren. Wichtig ist ausreichend hohe Deckungssummen zu versichern, da Rechtsstreitigkeiten hohe Kosten nach sich ziehen können. Für den Versicherten bleibt dann lediglich die vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung.
Was ist wichtig? / Was ist zu beachten?
Jährlich erleiden ca. acht Millionen Menschen in Deutschland einen Unfall überwiegend in der Freizeit, entweder zu Hause oder beim Sport. Ein Unfall kann gegebenenfalls schwere finanzielle Folgen nach sich ziehen. Je nach persönlicher Lebenssituation des Versicherten erfordert ein schwerer Unfall unterschiedliche Maßnahmen. Damit die private Unfallversicherung den Verunfallten optimal auffängt, gilt es schon vorher den Vertrag an die Bedürfnisse des Versicherten anzupassen.
Leistungen der Unfallversicherung
Nachfolgend finden Sie eine Aufzählung zahlreich integrierbarer Leistungen im Bereich der privaten Unfallversicherung.
Invaliditätsleistung
Die Invaliditätsleistung ist eine Einmalleistung einer Kapitalsumme. Die Höhe der Leistung orientiert sich an der Versicherungssumme, dem Grad der Invalidität und der vereinbarten Gliedertaxe. Die Summe wird zur freien Verwendung ausgezahlt.
Unfallrente
Ab einem bestimmten Invaliditätsgrad (oft 50%) zahlt die Unfallversicherung eine vereinbarte lebenslange Unfallrente. Auch die Unfallrente wird zur freien Verwendung gezahlt.
Todesfallleistung
Führt ein Unfall innerhalb eines Jahres zum Tode des Versicherten, erhalten die im Vertrag hinterlegten Hinterbliebenen eine einmalige Todesfallsumme ausbezahlt. Diese Leistung ist als zusätzliche Leistung im Vertrag zu vereinbaren und relativ günstig.
Tagegelder
Ein Unfall ist meist mit einem Verdienstausfall verbunden. Besonders betroffen sind hier Selbstständige. Ein Tagegeld nach Unfall zahlt Ihnen in der Regel bis zu einem Jahr nach dem Unfall einen vereinbarten Tagessatz. Dies gilt ebenfalls für das Krankenhaustagegeld, bei dem der vereinbarte Tagessatz für die im Krankenhaus verbrachten Tage zuzüglich eines Genesungsgeldes gezahlt wird.
Kosmetische Operationen
Ist nach einem Unfall das äußere Erscheinungsbild beeinträchtigt, zahlt die Unfallversicherung unter bestimmten Umständen kosmetische Operationen. Dazu zählen unter anderem Zahnersatz oder das Verdecken von Narben.
Übergangsleistung
Nach dem Unfall wird von einem Arzt die Invalidität festgestellt. Da einige Verletzungen erst nach einiger Zeit einschätzbar sind, gibt es eine Übergangszeit, in der noch keine Leistungen aus der Unfallversicherung fließen. Für diese Dauer zahlt der Versicherer, sofern der Verunfallte mindestens sechs Monate zu mindestens 50% in seiner Arbeitsfähigkeit eingeschränkt ist eine Übergangsleistung. Diese Leistung muss der Versicherte auch bei vollständiger Ausheilung der Verletzungen nicht zurückzahlen.
Bergungskosten
Ereignen sich Unfälle weit weg von zu Hause (z.B. im Urlaub) übernimmt die Unfallversicherung Bergungs-, Rettungs- und Suchkosten, sowie den Transport in ein Krankenhaus in der Nähe.
Reha-Management
Eine Leistung, welche nur von wenigen Versicherern angeboten wird. Das Reha-Management unterstützt mithilfe zahlreicher Experten Verletzte im kompletten Verlauf Ihrer Rehabilitation.
Fügen Sie jedoch einem Auto einen Schaden zu, ohne dass Ihr eigenes Auto beteiligt war, tritt hierfür Ihre private Haftpflichtversicherung ein. Häufigstes Beispiel ist ein Rempler mit dem Einkaufswagen. Wichtig ist insbesondere die Mitversicherung von Be- und Entladeschäden, welche einige Versicherer nicht in ihr Bedingungswerk einschließen. Bei uns vermittelten Versicherungen können Sie sich darauf verlassen, dass Be- und Entladeschäden eingeschlossen sind.
Mitwirkung von Krankheiten oder Gebrechen
Eine wichtige Klausel, die nur teilweise oder oft gar nicht in Unfallversicherungsverträgen enthalten ist. Sie sorgt dafür, dass der Versicherer trotz einer Vorerkrankung eine volle Leistung erbringt. Sollte bei einem Unfall ein Gebrechen oder eine Krankheit den Unfall maßgeblich beeinflusst haben, ist der Versicherer ansonsten berechtigt die Leistung im entsprechenden Maße zu kürzen.
Fügen Sie jedoch einem Auto einen Schaden zu, ohne dass Ihr eigenes Auto beteiligt war, tritt hierfür Ihre private Haftpflichtversicherung ein. Häufigstes Beispiel ist ein Rempler mit dem Einkaufswagen. Wichtig ist insbesondere die Mitversicherung von Be- und Entladeschäden, welche einige Versicherer nicht in ihr Bedingungswerk einschließen. Bei uns vermittelten Versicherungen können Sie sich darauf verlassen, dass Be- und Entladeschäden eingeschlossen sind.
Alkoholklause
Ebenfalls eine beachtenswerte Klausel. Manche Unfälle passieren unter dem Einfluss von Alkohol. Bei einem Unfall wird im Krankenhaus der Alkoholgehalt im Blut gemessen. Sollte dieser zu hoch liegen, ist der Versicherer von der Leistung befreit. Die Tarife am Markt unterscheiden sich durch unterschiedlich hoch vereinbarte maximale Promillesätze.
Fügen Sie jedoch einem Auto einen Schaden zu, ohne dass Ihr eigenes Auto beteiligt war, tritt hierfür Ihre private Haftpflichtversicherung ein. Häufigstes Beispiel ist ein Rempler mit dem Einkaufswagen. Wichtig ist insbesondere die Mitversicherung von Be- und Entladeschäden, welche einige Versicherer nicht in ihr Bedingungswerk einschließen. Bei uns vermittelten Versicherungen können Sie sich darauf verlassen, dass Be- und Entladeschäden eingeschlossen sind.
Wann zahlt die Unfallversicherung?
Die private Unfallversicherung zahlt bei Invalidität, sprich bei einem bleibenden Gesundheitsschaden oder je nach Vereinbarung auch bei Unfällen ohne dauerhafte Schädigung. Ursächlich hierfür muss ein Unfall gewesen sein.
Wie ein Unfall versicherungsrechtlich definiert wird, zeigt die „PAUKE“:
P – Plötzlich
A – von außen
U – unfallbedingt
K – auf den Körper
E – einwirkendes Ereignis mit Gesundheitsschädigung
Ehepartner sind grundsätzlich in einem Paar-Tarif oder Familientarif immer mitversichert, solange die Ehe aufrechterhalten wird. Partner in Lebenspartnerschaften empfiehlt es, der Versicherung im Paar-Tarif den jeweiligen Lebenspartner mitzuteilen.
Für wen ist die Unfallversicherung sinnvoll? / Wer ist versichert?
Grundsätzlich eignet sich die private Unfallversicherung für jeden. Besonders gefährdete Berufsgruppen, sowie Geschäftsführern und Selbstständigen empfiehlt sich der Abschluss einer Unfallversicherung, da ein Unfall hier oft mit höheren finanziellen Nachteilen verbunden ist. Jedoch eignet sie sich auch für Angestellte, die damit einen Hausumbau oder sonstige Maßnahmen nach einem Unfall bezahlen können.
Prinzipiell können Sie jeden Menschen versichern, den Sie versichern wollen. Dies gilt sowohl für Ihre Kinder, als auch für Ihre Eltern oder Partner. Natürlich macht es auch Sinn, sich selbst zu versichern.
Unfallversicherung für Kinder
Eine Unfallversicherung für Kinder ist ab Geburt abschließbar und sichert Ihr Kind vor den Risiken des Alltags. Da dieser bei Kindern oft bunt und abenteuerlich zugeht, empfiehlt sich der Einschluss der Kinder in die Unfallpolice. Sie hilft im Falle eines schweren Unfalls bei den hohen Kosten zum Beispiel durch alternative Ausbildungen, Betreuungskosten oder erforderlichen Umbaumaßnahmen im Wohnbereich.
Unfallversicherung für Rentner
Nach Eintritt in den Ruhestand besteht für Rentner zusätzlich zu alltäglichen Gefahren ein Risiko, da sie mit Ende der beruflichen Tätigkeit aus der gesetzlichen Unfallversicherung ausscheiden. Für Rentner empfiehlt sich besonders die Integration von Assistanceleistungen nach einem Unfall. So werden notwendige Arbeiten im Haushalt oder Einkäufe durch den Versicherer gezahlt.
Was ist ein Unfall?
Für die grundlegenden Leistungen einer privaten Unfallversicherung ist es notwendig, dass durch den Unfall eine dauerhafte Schädigung besteht. Ein gebrochener Arm ohne dauerhafte Schädigung ist demnach nicht versichert. Eine Ausnahme bilden Zusatzbausteine wie zum Beispiel Knochenbruchleistungen oder Krankentagegelder nach Unfall.
Wichtig ist nach § 178 Abs. 2 VVG, dass der Versicherte die Gesundheitsschädigung durch ein plötzlich von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis erleidet. Dieser Unfallbegriff ist zwingend zu erfüllen, wobei dieser je nach Versicherer um zahlreiche Klauseln im Bedingungswerk erweitert wird (z.B. Schäden durch Eigenbewegung).
Sturz
Betrachtet man den Unfallbegriff per Definition nach § 178 VVG ist ein Sturz häufig als Unfall im Rahmen der privaten Unfallversicherung einzuordnen. Bei dauerhafter Schädigung, erbringt eine gute Unfallversicherung die entsprechend vereinbarten Leistungen. Ohne dauerhafte Schädigung werden gegebenenfalls Tagegelder gezahlt.
Eigenbewegung
Unter der Klausel Eigenbewegung werden Unfälle mitversichert, die durch Reflexbewegung oder typische Bewegungen des Körpers ohne äußere Einflüsse entstehen. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Sie einen Schrank verschieben, Gartenarbeit erledigen oder sich beim Sport eine Sehne reißen. Da diese Unfälle üblicher Weise nicht versichert sind, sollten Sie sich die Bedingungen der angebotenen Tarife genau anschauen und einen Tarif mit eingeschlossener Eigenbewegung wählen. Gerne erstellen wir einen unabhängigen Vergleich für Sie.
Schlaganfall
Beim Schlaganfall oder anderen Bewusstseinsstörungen ist der Ablauf des Unfalls von hoher Relevanz. Tritt zuerst die Bewusstseinsstörung ein (z.B. ein Schlaganfall) und ereignet sich daraufhin der Unfall (z.B. ein Sturz) ist der Unfall nicht mitversichert. Andersherum wäre dieser Fall versichert. Es besteht jedoch die Möglichkeit Tarife mit versicherten Bewusstseinsstörungen abzuschließen. Diese Tarife sind nicht unbedingt teurer als ein Tarif mit geringeren Leistungen – Sprechen Sie uns gerne hierzu an.
Sonstiges
Unfallversicherung in der Steuererklärung
Die Unfallversicherung kann im Rahmen der Vorsorgeaufwendungen in der Steuererklärung abgesetzt werden, sofern Sie den Höchstbetrag (2021: Höchstbetrag von 1.900 Euro im privaten Bereich und 2.800 Euro für Selbstständige und Beamte – bei Ehepartner addieren sich die Beträge) nicht bereits mit der privaten Haftpflichtversicherung, privater Krankenversicherung oder weiterer Vorsorgeaufwendungen überschritten haben.
Wichtig ist nach § 178 Abs. 2 VVG, dass der Versicherte die Gesundheitsschädigung durch ein plötzlich von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis erleidet. Dieser Unfallbegriff ist zwingend zu erfüllen, wobei dieser je nach Versicherer um zahlreiche Klauseln im Bedingungswerk erweitert wird (z.B. Schäden durch Eigenbewegung).
Schutz bei Corona/ Impfschäden
Weniger als 10 % aller Versicherungen beinhalten Schutz bei Schäden durch eine Impfung gegen Covid-19. Viele Tarife beschränken den Schutz auf ganz bestimmte Impfungen. Bitte fragen Sie uns konkret nach Unfallversicherungen mit Schutz bei Impfschäden.
Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr
Eine Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr erweist sich oft als nicht sinnvoll. Sie verbindet die private Unfallversicherung mit einem Sparvertrag. Der Versicherer legt dann zusätzlich zur Prämie der Unfallversicherung einen Teil des Beitrages an. Unserer Meinung nach macht es mehr Sinn, eine private Unfallversicherung ohne Beitragsrückgewähr abzuschließen. Sollte der Versicherte dann noch einen Sparvertrag wünschen, gibt es bessere Möglichkeiten, die eine höhere Rendite erwirtschaften.
Unfallversicherung ohne Gesundheitsprüfung
In Rahmen der Antragsstellung werden umfangreiche Fragen zum Gesundheitszustand der Versicherten gestellt. Wir bieten Ihnen auch Tarife ohne Gesundheitsfragen von verschiedenen Versicherern. Kommen Sie gerne für unverbindliche Empfehlungen auf uns zu.
Kündigung
Sie haben die Möglichkeit Ihre Unfallversicherung unter Einhaltung der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist von üblicher Weise drei Monaten zum Ablauf zu kündigen. Kommen Sie gerne für einen Vergleich auf uns zu.
Von einer Kündigung nach Schaden raten wir grundsätzlich vorerst ab. Erst sollten Sie eine Voranfrage beim neuen gewünschten Versicherer durchführen, da der Vorschaden beim neuen Versicherer angezeigt werden muss und dieser gegebenenfalls Ihren Antrag ablehnt. Bitte lassen Sie sich hier konkret von uns beraten.