Wohngebäudeversicherung

Was ist die Wohngebäudeversicherung?

Die Wohngebäudeversicherung zählt zu den existenzabsichernden Versicherungen und sichert vorwiegend privat bewohnte Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser und Mehrfamilienhäuser ab. Sie bietet den Eigentümern Schutz vor Schäden im Bereich Ihres Eigentums, unabhängig davon ob dieses vermietet ist oder selbst bewohnt wird. Häufig kommt es bei Schäden im Bereich der Wohngebäudeversicherung zu großen Schäden. In diesem Versicherungsbereich kann von existenzbedrohenden Risiken gesprochen werden und der Verzicht auf eine Gebäudeversicherung bedeutet im Schadensfall oft den finanziellen Ruin. 

Die Wohngebäudeversicherung umfasst in der Regel Schäden am Haus, Garagen und Carports sowie elektrische Anlagen, Heizungsanlagen, sanitäre Installationen und fest mit dem Gebäude verbundenen Teilen.

Warum ist die WGV wichtig?

Eine gesetzliche Verpflichtung zum Abschluss einer Wohngebäudeversicherung besteht nicht – sinnvoll ist sie für Hauseigentümer in jedem Fall. Die Kosten für eine Reparatur oder einen Wiederaufbau nach einem Schaden sind hoch und es droht ohne Versicherung eine finanziell bedrohliche Lage, unter anderem sogar die Insolvenz. 

Daher verlangen die meisten Banken im Rahmen einer Baufinanzierung den Nachweis einer Gebäudeversicherung. Denn sollte das Gebäude beschädigt oder zerstört werden, hat die finanzierende Bank keine Sicherheit auf weitergehende Tilgung. Unabhängig von der Finanzierung empfiehlt sich eine Gebäudeversicherung.

Besitzer einer Eigentumswohnung benötigen üblicher Weise keine eigene Gebäudeversicherung. Hier schließt die Eigentümergemeinschaft eine gemeinsame Gebäudeversicherung ab. Ist eine Verwaltung eingesetzt, liegt es in ihrer Verantwortung, sich um eine entsprechende Versicherung zu kümmern. Die Absicherung sollte der eines selbstbewohnten Gebäudes entsprechen und auch alle gemeinschaftlichen Anlagen wie z.B. den Fahrradschuppen und ähnlichen Nebengebäuden.

Leistungen und Inhalt der Wohngebäudeversicherung

Die versicherbaren Gefahren der Wohngebäudeversicherung sind umfangreich. Jedoch ist nicht jeder Baustein für jeden Eigentümer sinnvoll – der Bedarf muss konkret auf die Situation des Eigentümers und des Objektes abgestimmt werden.

Basis-Schutz bietet der Abschluss einer Feuerversicherung, welche Brand, Blitzschlag und Explosion miteinschließt. Im Falle eines Neubaus inkludiert die Feuerversicherung auch eine kostenfreie Feuerrohbauversicherung. Der Schutz gegen Feuer sollte in jedem Vertrag eingeschlossen sein.

Ebenso wichtig ist die Absicherung gegen Sturmschäden, welche auch Hagelschäden umfasst, sowie die Versicherung von Leistungswasserschäden bei bestimmungswidrig austretendem Leitungswasser, Frost oder Rohrbruch.
Optional Bausteine wie eine Glasversicherung oder ein Elementarschadenschutz können zudem problemlos in die meisten Verträge integriert werden.

Eine Glasversicherung empfiehlt sich für Gebäude mit vielen oder großen Glasscheiben.

Der Elementarschadenschutz verdient besondere Aufmerksamkeit, da diese Schäden in den letzten Jahren enorm zugenommen haben. Dies gilt übrigens auch für Gebiete, die nicht unmittelbar an Gewässer angrenzen oder in einem Überschwemmungsgebiet liegen.
Zur erweiterten Naturschadendeckung gehören u.a. Schutz bei Starkregen, Überschwemmung, Rückstau, Hochwasser, Erdrutsch, Erdbeben und Schneedruck.
Nahezu jedes Gebäude ist vor allem durch Starkregen und Rückstau gefährdet. Starkregen kann überall auftreten, unvorhergesehen in Gebäude eindringen und dort große Schäden hinterlassen. Bitte achten Sie daher hier auf ausreichenden Schutz.

Kaum eine andere Versicherung zeigt so starke Unterschiede zwischen Altverträgen und aktuellen Bedingungen am Markt. Alte Verträge zeichnen sich oftmals durch eine günstige Jahresprämie aus, wobei neue Verträge deutlich umfangreichere und bessere Leistungen miteinschließen. Der Schutz durch Altverträgen ist in vielen Fällen nicht mehr zeitgemäß und risikoorientiert nicht tragbar. Wer vor zehn Jahren oder länger eine Gebäudeversicherung abgeschlossen hat, sollte diese dringend überprüfen lassen.

Da die Leistungen moderner Gebäudeversicherungen sehr umfangreich sind, schneiden wir nachfolgend die wichtigsten Leistungen an, auf die Sie achten sollten.

Grobe Fahrlässigkeit (im Optimalfall mit Schutz bei Verletzungen von Obliegenheiten und Sicherheitsvorschriften): Lassen Sie zum Beispiel das Essen auf dem Herd stehen oder vergessen Sie bei Frost die Außenrohre zu entleeren und kommt es durch solche Verletzungen von Obliegenheiten oder Sicherheitsvorschriften zu einem Schaden, ist der Versicherer berechtigt die Leistung teilweise um bis zu 90% zu kürzen. Das Fehlen dieser Klausel kann Versicherte finanziell stark gefährden und es sollte daher auf einen Verzicht der groben Fahrlässigkeit geachtet werden.

Rauchschäden: Eine oft in Altverträgen fehlende Klausel ist die Klausel für Leistungen bei Rauchschäden. Gute Neuverträge enthalten diese Schäden in aller Regel, jedoch teilweise mit zu geringen versicherten Summen. Durch Rauch kann es zu weitgehenden Beschädigungen und Verunreinigungen am verbundenen Gebäude kommen. Mit der Entfernung des Rußes sind oft sehr hohe Kosten verbunden, die teilweise sogar den Brandschaden an sich übersteigen.

Ab- und Zuleitungsrohre außerhalb des versicherten Grundstücks: Ab- und Zuleitungsrohre, die außerhalb des versicherten Grundstücks liegen, fallen nicht unter den üblichen Versicherungsschutz. Ein Schaden kann hier richtig teuer werden, da er oft unterhalb der Fundamente geschieht und nicht so schnell bemerkt wird.

Entfernen durch Sturm umgestürzter Bäume: Dies Leistung ist bereits in vielen Verträgen enthalten, jedoch lohnt sich auch hier ein genauer Blick in die Bedingungen. Gelegentlich sind die Leistungen niedrig sublimitiert. Die Entfernung umgestürzter Bäume kann sich schnell hoch summieren, sodass hier je nach Bedarf eine unbegrenzte Summe angestrebt werden sollte.

Sollten Sie eine Elementardeckung mitversichert haben, achten Sie bitte darauf, dass auch Rückstauschäden mit eingeschlossen sind.

Planen Sie ein neues Bauvorhaben oder setzen Sie bereits eines um? Dann sollten Sie darauf achten, sich richtig gegen realistische Risiken abzusichern.

Bevor es mit dem Bau losgehen kann, lohnt ein Blick auf das Thema Versicherungen um ein böses Erwachen im Nachhinein zu vermeiden.
Beginnen wir mit der Feuerrohbauversicherung. Diese ist in der Regel kostenlos für die Bauzeit verfügbar, wenn Sie sich bei Ihrem zukünftigen Gebäudeversicherer zu einer Vertragslaufzeit von drei Jahren verpflichten. Es besteht bereits im Vorhinein die Möglichkeit, einen unabhängigen Vergleich der zukünftigen Wohngebäudeversicherung durchzuführen und anhand der Auswahl eine Rohbaufeuerversicherung einzuschließen.

Kündigung der Wohngebäudeversicherung

Es gibt verschiedene Situationen, in denen Sie berechtigt sind, eine Wohngebäudeversicherung zu wechseln. Neben der Kündigung zum normalen jährlichen Vertragsablauf, welche normaler Weise mit einer Frist von drei Monaten belegt ist, bestehen bestimmte Sonderkündigungsrechte, welche nachstehend näher beschrieben werden.

Eigentum bedeutet Verantwortung: Sollten Sie ein Gebäude erworben haben, besteht die Möglichkeit bis zu dreißig Tage nach Umschreibung des Gebäudes den Altvertrag des vorherigen Eigentümers zu kündigen. Stichtag ist der Termin, zu dem die Umschreibung im Grundbuch erfolgt ist. Sollten Sie diese Frist nicht einhalten, wird der Altvertrag vom Versicherer auf Sie umgeschrieben (bitte melden Sie sich in diesem Fall dennoch mit der Umschreibung beim alten Versicherer!) und Sie sind ein Jahr an den neuen Vertrag gebunden. Es empfiehlt sich, hier selbst Verantwortung zu übernehmen und sich nicht auf den Vorbesitzer zu verlassen. Lassen Sie die Verträge kostenlos durch uns prüfen.

Ein Schaden lässt sich meistens nicht vermeiden. Und sollte es innerhalb eines kurzen Zeitraums noch zu einem weiteren Schaden kommen, bekommt der Versicherungsnehmer nicht selten eine schadensbedingte Kündigung seitens des Versicherers.

Sowohl Sie als auch der Versicherer haben nach jedem Schaden ein außerordentliches Sonderkündigungsrecht. Sollten Sie in Erwägung ziehen nach einem Schaden zu kündigen oder kündigt Ihr bisheriger Versicherer, wenden Sie sich gerne unverbindlich an uns.

Warum wird die Wohngebäudeversicherung jährlich teurer?

Dem Großteil aller Gebäudeversicherungen ist eine Anpassungsklausel hinterlegt, welche die Anpassung nach dem Baupreisindex automatisch vornimmt. Dieser Baupreisindex wird jährlich unabhängig vom Statistischen Bundesamt ermittelt und spiegelt die Entwicklung der Baupreise in Deutschland wider. Die Anpassung dient dazu, den steigenden Kosten im Baugewerbe gerecht zu werden und dem Versicherten dauerhaft einen an sein Gebäude angepassten Versicherungsschutz zu bieten. Dies vermeidet auch eine schädliche Unterversicherung zu riskieren.

Umlegen der Wohngebäudeversicherung auf Mieter?

Oft bestehen Unklarheiten, welche Kosten Vermieter auf ihre Mieter umlegen können. Hier hilft der Blick in die Betriebskostenverordnung (BetrKV) der Bundesrechtsverordnung: „Kosten der Versicherung des Gebäudes gegen Feuer-, Sturm-, Wasser- sowie sonstige Elementarschäden“ dürfen laut § 2 Nr. 13 auf Mieter umgelegt werden. Auch die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht, sowie die Glasversicherung zählen zu den umlegbaren Kosten.

Wie wird die Wohngebäudeversicherung berechnet?

1676 wurde die Hamburger Feuerkasse als erste öffentliche Feuerversicherung eingeführt – seitdem haben sich über die letzten Jahre drei verschiedene Modelle der Gebäudeversicherung etabliert.

Die am häufigsten vorzufindende Art der Absicherung von Wohngebäuden ist die Versicherung nach dem gleitenden Neuwert. Dieser wird bemessen am Wert Mark 1914, sprich an den Preisen des Jahres 1914. Jedes Gebäude wird auf diesen Wert zurückgerechnet und der Versicherungsschutz jährlich an die Entwicklung der Baukosten mithilfe des Baupreisindex angepasst. Die Berechnung des Wertes M1914 für ein Gebäude erfolgt mit einem Wertermittlungsbogen anhand zahlreicher Rahmendaten wie zum Beispiel der Wohn- und Nutzfläche, der Anzahl der Nebengebäude oder Sonderausstattungen.
Ein ebenfalls weit verbreitetes Modell ist das Wohnflächenmodell, das vereinzelt bestimmte Versicherer vor allem für Wohngebäude anwenden. Hier wird die Prämie vornehmlich anhand der Wohnfläche ermittelt und das Gebäude im Kollektiv des Versicherers als Mischrisiko geführt – bedeutet: Sonderausstattungen werden in der Regel nicht abgefragt, sodass alle Gebäude mit gleicher Wohnfläche „in einem Topf“ landen. Wesentlicher Vorteil an diesem Modell ist, dass ein automatischer Unterversicherungsverzicht bis zu einer pauschalen Versicherungssumme integriert ist. Wichtig ist hier die korrekte Berechnung der Wohnfläche, da sonst kein Unterversicherungsverzicht garantiert werden kann. Zur Berechnung der Wohnfläche sollten Sie sich an der Wohnflächengrundverordnung orientieren. Gerne können Sie uns unverbindlich kontaktieren – wir messen Ihre Wohnfläche und versichern es vertraglich korrekt für Sie.
Eine eher selten gewählte und veraltete Form der Wohngebäudeversicherung ist die Versicherung zum Zeitwert. Sie findet heutzutage vorwiegend Anwendung bei Gebäuden mit hoher Risikoeinstufung aufgrund von Lage oder Bauweise. Es besteht zudem die Gefahr, dass der Versicherer aufgrund von grober Fahrlässigkeit im Schadensfall die Leistung kürzt. Gerne prüfen wir Ihre bestehende Versicherung auf Optimierungsmöglichkeiten.

Wohngebäudeversicherung und Hausratversicherung

In der Praxis machen wir die Erfahrung, dass Versicherte nicht wissen, welche Gegenstände und Leistungen welchen Vertrag zuzuordnen sind. Gelegentlich wird sogar die Hausratversicherung mit der Wohngebäudeversicherung gleichgestellt.

Die Hausratversicherung umfasst sämtliche Gegenstände in der Wohnung bzw. im Haus, die nicht fest mit dem Gebäude verbunden sind. Als Faustregel gilt: Alles was rausfällt, wenn man das Haus auf den Kopf drehen würde und schüttelt, zählt zur Hausratversicherung. Alle fest mit dem Gebäude verbundenen Teile gehören zur Gebäudeversicherung.
Auch hier gibt es einige Besonderheiten, bei denen die Einbauküche besonders erwähnenswert ist. Ist die Einbauküche individuell angefertigt, wird sie der Gebäudeversicherung zugerechnet. In allen anderen Fällen ist die Küche der Hausratversicherung zuzurechnen.

Ist die Wohngebäudeversicherung steuerlich absetzbar?

Wichtig: Nachstehende Informationen sind rein informativ und stellen keine steuerliche Beratung dar.
Als Privatperson können Sie die Wohngebäudeversicherung nicht absetzen. Sollten Sie jedoch ein berufliches Arbeitszimmer in Ihrer privaten Immobilie haben, können Sie die Wohngebäudeversicherung anteilig in die Steuererklärung eintragen.
Sobald Sie einen Teil Ihrer eigenen Immobilie vermieten, kann die Wohngebäudeversicherung mit den Werbungskosten anteilig abgesetzt werden.
Kosten für eine komplett vermietete Immobilie werden auf den Mieter umgelegt und sind daher nicht absetzbar.

Versicherungen für verschiedene besondere Gebäudetypen

Eigentümer alter Häuser sehen sich im Bereich der Wohngebäudeversicherung oft vor Herausforderungen gestellt. Alte Häuser stellen oft eine erhöhte Gefahr für Versicherer dar und sind daher nicht so gerne beim Versicherer gesehen. Jedoch bieten wir auch hier Lösungen spezialisierter Versicherer – Sprechen Sie uns gerne hierzu an!

Nicht selten versichern wir Mehrfamilienhäuser, welche ebenfalls Gewerbeanteil enthalten. Hier sind die Art des Gewerbes und die Nutzfläche des Gewerbes relevant. Angebote müssen individuell mit den Versicherern abgesprochen und erstellt werden. Überlassen Sie uns diese Arbeit und fragen Sie Ihre Immobilie mit Gewerbeanteil bei uns an.

Ebenso wie besonders alte Gebäude stellen längerfristig leerstehende Gebäude ein deutlich erhöhtes Risiko in der Versicherung dar. Sollte Ihr Gebäude längerfristig leer stehen, kontaktieren Sie uns bitte und wir kümmern uns um die Klärung mit spezialisierten Versicherern.

Wo kann ich eine Wohngebäudeversicherung abschließen?

Wir bieten Ihnen eine auf das Gebäude (Einfamilienhaus, Zweifamilienhaus, Mehrfamilienhaus und gewerbliche Gebäude) zurechtgeschnittene Beratung und individuelle Angebote an. In unserem Einzugsgebiet innerhalb des Städtedreieckes Bremen-Hamburg-Hannover nutzen Sie gerne unsere Vor-Ort-Besichtigung und -Beratung. In allen anderen Fällen bieten wir vorwiegend eine telefonische Beratung. In Ausnahmefällen ist eine deutschlandweite Vor-Ort-Beratung ebenfalls möglich – Bitte kontaktieren Sie uns hierzu telefonisch.

Sie haben Fragen? Sprechen Sie und gerne an.