Privathaftpflichtversicherung

Privathaftpflichtversicherung

Die Privathaftpflichtversicherung zählt zu den wichtigsten Versicherungen. Sie schützt Sie, Lebensgefährten, Ihre Kinder und zum Teil auch im Haushalt lebende Elternteile vor Haftpflichtansprüchen Dritter.

Wer anderen einen Schaden zufügt, muss dafür aufkommen – und zwar mit seinem gesamten Vermögen in unbegrenzter Höhe. Dazu zählt sowohl der Rotweinfleck auf der Tischdecke, als auch der schwere Personen- und/ oder Sachschäden. Ein unachtsamer Moment kann somit zu lebenslangen Zahlungsverpflichtungen führen. Um dies zu vermeiden, ist der Abschluss einer guten Privathaftpflicht unumgänglich. Sie tritt nicht nur ein, sobald ein berechtigter Anspruch Ihnen oder mitversicherten Personen gegenüber besteht, sondern wehrt zudem unberechtigte Forderungen im Rahmen der gesetzlichen Haftpflicht (bis vor Gericht) für Sie ab. Gute Tarife bieten zudem Zusatzleistungen wie eine Forderungsausfalldeckung ohne Mindestschadenshöhe, Schlüsselverlust fremder privater und beruflicher Schlüssel, Mietsachschäden oder die Mitversicherung von Kindern unter 7 Jahren bzw. 10 Jahren (im Straßenverkehr).

Beispiele:

Ein Mann beschädigt den Parkettboden seiner gemieteten Wohnung durch Fallenlassen einer Vase. Der Vermieter fordert die Kosten für das Abschleifen und Versiegeln des Bodens ein. Schadenhöhe: 650,- €

Bei einem Umzug fällt dem Versicherten ein Fernseher herunter. Die Bekannte möchte Ersatz für den kaputten Fernseher. Hierbei handelt es sich um einen Gefälligkeitsschaden, welcher nicht in jedem Haftpflichttarif enthalten ist. Schadenhöhe: 500,- €

Ein Radfahrer fährt auf einen Radweg und kollidiert dort mit einem entgegenkommenden Radfahrer. Dieser schlägt mit Kopf auf dem Asphalt auf. Der Geschädigte bleibt nach einer Schädelfraktur querschnittsgelähmt. Da er sich auf dem Weg zur Arbeit befand, fordert die Berufsgenossenschaft Regress für den Wegeunfall. Schadenhöhe: 5,3 Mio. €

Was kostet eine Haftpflichtversicherung?

Die Privathaftpflichtversicherung kostet je nach Tarif zwischen 55,- und 125,- Euro pro Jahr. Dies hängt davon ab, ob Sie sich als Single oder Paar versichern. Prämienrelevant sind auch Kinder, eine Beschäftigung im öffentlichen Dienst und vieles mehr. Nähere Informationen hierzu finden Sie nahstehend.

Welche Leistung sind in der Privathaftpflichtversicherung versichert?

„Welche Leistungen sind versichert?“ – Diese Frage wird meistens dann gestellt, wenn der Schaden bereits eingetreten ist. Sorgen Sie richtig vor und wählen Sie von Anfang an den Tarif mit den besten Leistungen.

Dies betrifft vor allem Mieter von privat bewohnten Immobilien. Sollte versehentlich ein Schaden an der gemieteten Immobilie entstehen, tritt hierfür Ihre Haftpflicht ein. Häufige Mietsachschäden sind zum Beispiel Brand durch Essen auf Herd, oder Schäden an Bodenbelägen und Türen.
Mietsachschäden können auch an gemieteten Ferienimmobilien ersetzt werden. Sollten Sie versehentlich das Inventar beschädigt haben, zahlt dies Ihre Privathaftpflichtversicherung.

Das Luftfahrtverkehrsgesetz sieht für alle Drohnen, unabhängig von deren Gewicht eine Haftpflichtversicherung als Pflicht vor. Dies ist sinnvoll, da das Schadensrisiko für fremdes Eigentum und fremde Personen im Schadensfall hoch ist. Hobbyflieger dürfen sich freuen: Zahlreiche Privathaftpflichtversicherungen schließen die privat genutzte Drohne bereits bis zu einem Gewicht von 5 Kilogramm bereits ein. Achten Sie darauf, dass Sie keinen veralteten Tarif haben, der Drohnen nicht miteinschließt.
Eine Drohnen-Kasko für Schäden an der Drohne oder eine Drohnenhaftpflicht für Drohnen über 5 Kilogramm bieten wir Ihnen gerne an. Nehmen Sie hierzu bitte Kontakt mit uns auf.

Tun Sie einem Freund oder Ihrem Nachbarn einen Gefallen und verursachen dabei einen Schaden, handelt es sich dabei um einen Gefälligkeitsschaden. Für Schäden, die Sie bei Freundschaftsdiensten oder bei der Nachbarschaftshilfe leicht fahrlässig verursachen, sind sie gesetzlich nicht haftbar. Daher empfiehlt sich die Gefälligkeitsschaden-Klausel, um Probleme im Schadensfall zu vermeiden.

Fügt Ihnen jemand anderes einen haftpflichtigen Schaden zu und kann diesen nicht bezahlen oder hat keine eigene Haftpflichtversicherung, kommt Ihre eigene Haftpflichtversicherung Ihnen gegenüber für diesen Schaden auf. So besagt es die Forderungsausfalldeckung in guten Tarifen. Wichtig ist hierbei auf die Mindestschadenhöhe und eine mögliche Höchstschadenhöhe zu achten.

Schäden, die über einen längeren Zeitraum schleichend und unbemerkt entstehen, nennt man Allmählichkeitsschäden. Diese haben versicherungsrechtlich die Ursachen Feuchtigkeit, Gas, Dämpfe, Rauch, Ruß, Staub und Temperatur. Auf Grund hoher Schadenssummen in diesem Bereich ist die Absicherung umso wichtiger. Viele Bestandsverträge enthalten einen Ausschluss für diese Schäden – daher ist es notwendig, bestehende Verträge auf den Prüfstand zu stellen. Bei uns abgeschlossene Neu- und betreute Bestandsverträge umfassen die Allmählichkeitsschäden bereits.

Für Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst ist die Diensthaftpflichtversicherung ein wichtiger Baustein der Privathaftpflichtversicherung. Sie können für Fehler im Dienst persönlich haftbar gemacht werden. Zwar ist der Dienstherr vorerst verantwortlich, jedoch wird bei grober Fahrlässigkeit beim Arbeitnehmer Regress genommen. Hierfür ist die Diensthaftpflichtversicherung notwendig. Sie unterscheidet dabei oft zwischen Waffe tragenden Bediensteten und Bediensteten ohne Dienst mit Waffe.

Kinder bis sieben Jahren gelten gemäß Gesetz als nicht deliktfähig, im Straßenverkehr gilt dies sogar bis zu einem Alter von zehn. Somit können die Kinder für die entstandenen Schäden nicht haftbar gemacht werden. Da viele Schäden durch Kinder jedoch im Bekannten- oder Familienkreis passieren, besteht ein großes Interesse daran, dass Schäden dieser Art bezahlt werden. Entsprechend gibt es Versicherer, die auch zahlen, wenn sich das Kind im deliktunfähigen Alter befindet.

Sie können einen Unfall bauen, während Sie ein Fahrzeug geführt haben. Solche Schäden werden von der Kfz-Haftpflichtversicherung übernommen. Dies gilt auch für Mietfahrzeuge.
Fügen Sie jedoch einem Auto einen Schaden zu, ohne dass Ihr eigenes Auto beteiligt war, tritt hierfür Ihre private Haftpflichtversicherung ein. Häufigstes Beispiel ist ein Rempler mit dem Einkaufswagen. Wichtig ist insbesondere die Mitversicherung von Be- und Entladeschäden, welche einige Versicherer nicht in ihr Bedingungswerk einschließen. Bei uns vermittelten Versicherungen können Sie sich darauf verlassen, dass Be- und Entladeschäden eingeschlossen sind.

Sollten Sie sich etwas leihen, mieten oder leasen (ausgenommen sind KFZ) und dabei die Sache beschädigen, sind Sie hierfür schadensersatzpflichtig. Der dadurch entstandenen Nutzungsausfall kann zudem die Schadenshöhe erheblich steigen lassen. Viele Versicherer leisten in solchen Fällen bis zu 50.000 EUR. Bitte beachten Sie dies, sollten Sie sich Gegenstände leihen und halten Sie ggf. Rücksprache mit uns.

Bitte beachten Sie, dass Sie für Hunde und Pferde eine eigene Tierhalterhaftpflicht benötigen. Sollten Sie wilde Tiere halten oder hüten – hierzu zählen u.a. Affen, Spinnen, Schlangen oder Raubkatzen – empfiehlt es sich den Einschluss für wilde Tiere in die Versicherung aufzunehmen. Der Versicherer kommt dann für Schäden durch die sonst ausgeschlossenen wilden Tierarten auf. Hauskatzen und andere übliche Haustiere (ausgenommen Hunde) gelten übrigens auch ohne diese Klausel mitversichert.

Wer ist in der Privathaftpflichtversicherung mitversichert?

Wer in Ihrer Privathaftpflichtversicherung mitversichert ist, hängt von Ihrem Tarif ab.
Es wird zwischen Single ohne Kind, Single mit Kind(ern), Paaren und Familien (Ehepartner und eheähnliche Partnerschaften) unterschieden. Einzelne Versicherer bieten auch Seniorentarifen an.

Im Single-Tarif ist lediglich der Versicherungsnehmer als Einzelperson versichert. Haben Sie Kinder wählen Sie entweder den Tarif Single mit Kind als Alleinziehende(r) oder den Familientarif als Paar mit Kindern. Zu den Kindern zählen auch Stief- und Adoptivkinder.

Der Paartarif ist für Ehepaar oder eheähnlichen Partnerschaften ohne Kinder gedacht.

Einige Versicherer bieten für Senioren rabattierte Tarife an. Diese beginnen in der Regel ab einem Alter von 60 Jahren des Versicherungsnehmers.
Im Haushalt lebende Elternteile oder Elternteile in Pflegeheimen können ebenfalls bei bestimmten Versicherern in den Tarif eingeschossen werden.

Hunde und Pferde sind über eine gesonderte Tierhalterhaftpflichtversicherung oder einen entsprechenden Baustein in der Privathaftpflicht zu versichern. Es empfiehlt sich in der Regel ein gesonderter Vertrag für die Tiere, da dies oftmals günstiger ist und Sie bessere Bedingungen erhalten. Zudem werden Schäden durch Ihre Tiere nicht Ihrer Privathaftpflichtversicherung zugerechnet.

Wie lange gilt die Mitversicherung von Kindern?

Kinder, die noch in die Schule gehen, ihre erste Ausbildung machen oder erstmalig studieren, gelten auch bei einem Wohnsitz außerhalb des elterlichen Haushalts als mitversichert. Ob eine Zweitausbildung ebenfalls mitversichert ist, hängt vom jeweiligen Versicherer ab.

Manchmal sind auch die im Haus lebenden Kindermädchen oder Au-pairs in die Haftpflichtversicherung mitversichert.

Wer braucht eine Privathaftpflichtversicherung?

Es gilt: Jeder. Der Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung ist unverzichtbar. Sie gilt allgemein als eine der wichtigsten Versicherungen, da sie existenzbedrohende Risiken abdeckt.
Die Privathaftpflichtversicherung deckt nur private Risiken – Freiberufler, Selbstständige und Unternehmen im Allgemeinen benötigen eine Berufs- /Betriebshaftpflichtversicherung.

Zusätzlich sollten  eine separate Haftpflichtversicherung haben:

  • Tierhalter (Tierhalterhaftpflicht)
  • Personen im öffentlichen Dienst (Diensthaftpflicht)
  • Haus- und Grundbesitzer von vermieteten oder unbebauten Grundstücken
  • Bauherren (Bauherrenhaftpflicht)
  • Besitzer von Öltanks (Öltankhaftpflicht)
  • Besitzer von Motor- und Segelbooten, Surfbrettern, Flugmodellen, Drohnen und Kraftfahrzeugen
  • Jäger (Jagdhaftpflicht)

Wie hoch sollte die Versicherungssumme sein?

Es empfiehlt sich eine Mindestversicherungssumme von zehn Millionen Euro, da Personenschäden mit langfristigen Folgen zu hohen Schadenszahlungen führen können. Der Versicherer leistet nur bis zur vertraglich vereinbarten Summe, darüber zahlen Sie. Daher empfiehlt sich immer eine höhere Versicherungssumme von 20 oder 50 Millionen Euro, welche gegen eine geringe Mehrprämie im Jahr gewählt werden können.

Welche Schäden sind nicht mitversichert?

Ausgeschlossen sind in der Privathaftpflichtversicherung Sachen, für die eine andere Versicherung abgeschlossen werden kann (z.B. Tierhalterhaftpflicht) oder eine andere Versicherung verpflichtend ist (z.B. Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeuge).
Einen generellen Ausschluss gibt es zudem für vorsätzlich verursachte Schäden. Einzelne Versicherer versichern den Forderungsausfall auch bei Vorsatztaten des Schädigers.
Ebenfalls ausgeschlossen sind Schäden mitversicherter Personen untereinander (z.B. Ehemann und Ehefrau). Ausnahmen bilden hier Regressansprüche von Sozialversicherungsträgern bei Personenschäden. Zudem gibt es vereinzelte Versicherer, die bis zu einer bestimmten Summe (Sublimit) auch Sachschäden mitversicherter Personen untereinander zahlen.

Welchen Situationswechsel muss ich meiner Privathaftpflichtversicherung melden?

Bitte kontaktieren Sie uns bei:

  • Hochzeit
  • Zusammenziehen von Paaren
  • Trennung
  • Ausbildungs-/ Studienende
  • Eintreten in den öffentlichen Dienst

Wie wechsele ich die Privathaftpflichtversicherung?

Gerne prüfen wir Ihren bestehenden Versicherungsschutz. Sollten wir zu dem Ergebnis kommen, dass ein Wechsel der Versicherung Sinn macht, gilt das Vorgehen wie bei einem Neuabschluss.

Zuerst werden bedarfsorientiert die benötigten Bausteine, die optimalen Versicherungssummen und Anbieter für Sie ermittelt. Nach Ergebnisfeststellung bemühen wir uns um einen nahtlosen Übergang aus der vorherigen Versicherung in die neue Versicherung und bieten ggf. Übergangslösungen.

Sie haben Fragen? Sprechen Sie und gerne an.