Rechtsschutzversicherung

Was ist eine Rechtsschutzversicherung?

Wer sein Recht wahrnehmen möchte, muss gelegentlich auf einen Anwalt zurückgreifen und manchmal vor Gericht gehen. Mit der richtigen Rechtsschutzversicherung können Sie die finanzielle Belastung für rechtliche Vorfälle gelassener sehen. Sie ersetzt die Anwaltsgebühren, Gerichtskosten, Zeugengelder, Sachverständigenkosten, Mediationskosten und Kosten des Gegners, sofern sie der Versicherte übernehmen muss. 

Sie haben die Möglichkeit Leistungen in zahlreichen Bereichen in den Vertrag zu integrieren. Wichtig ist ausreichend hohe Deckungssummen zu versichern, da Rechtsstreitigkeiten hohe Kosten nach sich ziehen können. Für den Versicherten bleibt dann lediglich die vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung.

Leistungen:

Versicherbare Bereiche

Je nach beruflichen Status, dem zu versichernden Personenkreis und persönlicher Lebensumstände empfiehlt sich eine bedarfsorientierte Gestaltung des Versicherungsvertrags.  

Grundsätzlich ist es bei einer privaten Rechtsschutzversicherung möglich, sich in den Bereichen allgemeiner Privatrechtsschutz, Berufsrechtsschutz, Verkehrsrechtsschutz und Immobilienrechtsschutz abzusichern. Erweiterten Schutz bietet der Strafrechtsschutz, welcher die Kosten im Falle einer Verteidigung im Sinne des Strafrechts zahlt. Sollte es jedoch hier zu einer rechtskräftigen Verurteilung nach Strafrecht kommen, müssen die Kosten durch den Versicherten erstatten werden.

Der allgemeine Privatrechtsschutz erstreckt sich von Kaufverträgen bis zu Angelegenheiten des Steuer-, Verwaltungs- oder Familienrechts. Grundsätzlich umfasst er sämtliche Angelegenheiten, die nicht in den Bereich Beruf, Verkehr oder Immobilien fällt. 

Der Berufsrechtsschutz sichert Sie oder Mitversicherte im Rahmen Ihrer Tätigkeit am Arbeitsplatz ab. Dies umfasst vor Allem rechtliche Angelegenheiten mit Ihrem Arbeitgeber, aber auch mit Kollegen. 

Der Verkehrsrechtsschutz sichert viele Bereiche rund um den Straßenverkehr ab. Sie sichert den Versicherten sowohl als Führer eines Kraftfahrzeuges, als Fahrradfahrer und als Fußgänger ab. Zudem steht Sie Ihnen bei Streitigkeiten beim Autokauf zur Seite. 

Der Immobilienrechtsschutz unterscheidet zwischen Eigentümern, Mietern und Vermietern (auch Pächter und Verpächter) von Immobilien. Er schützt bei Streitigkeiten mit Nachbarn, Vermieter, Mieter oder auch Hausverwaltung etc. 

Nachfolgend zeigen wir auf, welche Leistungen sich grundsätzlich für verschiedene Lebenssituationen eignen. 

Als Nicht-Selbstständige werden in der Rechtsschutzversicherung in der Regel vorwiegend Arbeitnehmer bezeichnet. Für sie empfiehlt sich in jedem Fall der Bereich Privat, der Bereich Beruf und bei regelmäßiger Teilnahme am Straßenverkehr mit eigenen oder fremden KFZ der Bereich Verkehr. 

Selbstständige benötigen in der Versicherung Ihres privaten Bereiches logischer Weise keinen Berufsrechtsschutz. Der Privat- und Verkehrsrechtsschutz empfiehlt sich jedoch. Je nach Situation sollte Sie prüfen, ob Sie beim Abschluss eines gewerblichen Rechtsschutzes mit Einschluss des privaten Bereichs besser dastehen, da Sie so Deckungslücken vermeiden und den Beitrag zudem von der Steuer absetzen können.

Vermieter sollten nicht nur eine Gebäudeversicherung mit Mietnomaden abschließen, sondern sich auch vor rechtlichen Kosten in Zusammenhang mit ihrem vermieteten Objekt schützen. Dies können Sie über eine separate Einzelpolice oder durch den Einschluss des Vermieterrechtsschutzes in Ihren bestehenden Rechtsschutz tun. Je nach Jahresbruttomietwert und der Anzahl der vermieteten Einheiten ergeben sich bedarfsabhängig unterschiedliche Prämien. Lassen Sie sich gerne hierzu von uns beraten.

Da Streitigkeiten rund um Immobilien immer mit hohen Kosten verbunden sind, lohnt sich auch für Mieter der Einschluss des Mieterrechtsschutzes in die Rechtsschutzpolice. Sie schützt unter anderem bei Kündigung durch den Vermieter, bei dem Vorwurf von nicht verursachten Mietsachschäden und vielen weiteren Streitigkeiten. 

Im Vergleich zum Mieterschutzbund zahlt eine Rechtsschutzversicherung die Gerichtskosten über die Beratung des Mieters hinaus. Auch im Falle des Unterliegens vor Gericht zahlt die Rechtsschutzversicherung die gegnerischen Anwalts- und Gerichtskosten. Voraussetzung hierfür ist ein Rechtsschutzfall, d.h. dass es zu einem Verstoß gekommen sein muss. Der Mieterschutzbund berät vorbeugend und auch ohne Verstoß.

Da Rentner in der Regel keine berufliche Tätigkeit mehr ausüben, empfiehlt es sich den Berufsrechtsschutz ausschließen zu lassen. Den Privatrechtsschutz sollten Sie beibehalten. Je nach Intensität der Teilnahme am Straßenverkehr, auch als Fahrradfahrer, empfiehlt sich der Einschluss der Verkehrsrechtschutz.

Manager, Geschäftsführer und Führungskräfte können nicht vom normalen Arbeitsrechtsschutz Gebrauch machen und benötigen einen eigenen Manager-Rechtsschutz. Dazu zählen unter anderem ein Strafrechtsschutz beim Vorwurf von Straftaten im Job, ein Anstellungsrechtsschutz für die oft besonders vereinbarten Anstellungsverträge und ein Rechtsschutz für Vermögensschäden, sofern dem Geschäftsführer vorgeworfen wird, einen Vermögensschaden fahrlässig zu verantworten. Sprechen Sie uns gerne für einen individuelles Angebot an – wir beraten Sie gewohnt kompetent und professionell. 

Abhängig von der Unternehmensart ist eine Rechtsschutzversicherung für Unternehmen oft notwendig respektive empfehlenswert. Sie schützt das Unternehmen vor hohen Kosten in Streitigkeiten rund um Mitarbeiter, in Steuer- oder Sozialsachen oder bei Streitigkeiten aus Werkverträgen. Der private Rechtsschutz der Geschäftsführer kann oft mit in die gewerbliche Rechtsschutzversicherung integriert werden. 

In den meisten Tarifen haben Sie bei nahezu jeder Rechtsschutzversicherung das Recht Ihren Anwalt frei zu wählen. Bestimmte Versicherer bieten in Ihren Tarifen jedoch eine vergünstigte Selbstbeteiligung, wenn Sie einen Anwalt aus dem Netzwerk des Versicherers wählen. Da der Versicherer ebenfalls an einem bestmöglichen Ausgang des Rechtsstreits interessiert ist, ist grundsätzlich davon auszugehen, dass Sie durch einen Partneranwalt nicht schlechter gestellt werden. 

Fügen Sie jedoch einem Auto einen Schaden zu, ohne dass Ihr eigenes Auto beteiligt war, tritt hierfür Ihre private Haftpflichtversicherung ein. Häufigstes Beispiel ist ein Rempler mit dem Einkaufswagen. Wichtig ist insbesondere die Mitversicherung von Be- und Entladeschäden, welche einige Versicherer nicht in ihr Bedingungswerk einschließen. Bei uns vermittelten Versicherungen können Sie sich darauf verlassen, dass Be- und Entladeschäden eingeschlossen sind.

Wer ist mitversichert?

Im Familientarif gelten Kinder (auch Pflege- und Adoptivkinder) bis zu einem Alter von 25 Jahren bzw. bis zum Ende der ersten Ausbildung mitversichert, sofern diese kindergeldberechtigt sind. Dazu zählen demnach auch Studenten in ihrer Erstausbildung.

Ehepartner sind grundsätzlich in einem Paar-Tarif oder Familientarif immer mitversichert, solange die Ehe aufrechterhalten wird. Partner in Lebenspartnerschaften empfiehlt es, der Versicherung im Paar-Tarif den jeweiligen Lebenspartner mitzuteilen. 

Wartezeit

Einige Rechtsschutzbereiche sind mit Wartezeiten verbunden. Dies gilt vor Allem mit einer Wartezeit von drei Monaten für die Bereiche Arbeits- und Sozialgerichts-Rechtsschutz, Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht, Verwaltungsrechtsschutz in Verkehrssachen, Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten und Rechtsschutz für die selbst genutzte Wohneinheit.

Kündigung

Kündigung zum Ablauf

Es gibt verschiedene Situationen, in denen Sie berechtigt sind, eine Rechtsschutzversicherung zu wechseln. Neben der Kündigung zum normalen jährlichen Vertragsablauf, welche normaler Weise mit einer Frist von drei Monaten belegt ist, besteht zudem die Möglichkeit nach einem Schaden zu kündigen.

Kündigung nach Schaden

Sollten Sie einen Leistungsfall bei Ihrem aktuellen Versicherer eingereicht haben, besteht für Sie innerhalb eines Monats nach Abschluss der Verhandlung über die Entschädigung (oft Abschluss des Schadens) ein außerordentliches Kündigungsrecht von einem Monat.

Sie haben Fragen? Sprechen Sie und gerne an.