KFZ-Versicherung
KFZ-Versicherung
Die KFZ-Versicherung bildet wohl eine der liebsten Versicherungen des Deutschen. Neben der gesetzlich verpflichtenden Haftpflichtversicherung kann der Fahrzeughalter sein KFZ gegen zahlreiche Schäden im Rahmen einer Kaskodeckung absichern. Hierbei wird grundsätzlich zwischen Teilkasko- und Vollkaskoschutz unterschieden. Die Vollkasko beinhaltet immer auch die Teilkasko.
Wann leistet eine KFZ-Versicherung?
Die KFZ-Haftpflichtversicherung deckt nur die Schäden eines Dritten. Sie trägt z.B. die Behandlungskosten und den Sachschaden Ihres Unfallgegners, sofern Sie die Schuld an einem Unfall tragen. Darüber hinaus deckt die Haftpflicht Schäden durch die sog. Halterhaftung. Läuft Öl aus Ihrem Fahrzeug aus und verschmutzt verschiedene Erdschichten, kommt Sie für die Umweltsanierungskosten auf.
Ebenso zahlt sie Beifahrern im Falle einer Verletzung nach einem Unfall mit Ihrem KFZ ein Schmerzensgeld und mögliche Behandlungskosten.
Der Prämienanteil der KFZ-Haftpflichtversicherung lässt sich von der Steuer absetzen. Dies gilt jedoch nur für die Haftpflicht und nicht für die Kasko, da die Haftpflicht eine Pflichtversicherung in Deutschland ist.
Die Teilkaskoversicherung bietet Leistungen zum Reparaturwert, jedoch maximal zum Zeitwert des eigenen Fahrzeuges (je nach Bedingungswerk auch den Neuwert) bei:
- Brand und Explosion
- Entwendung
- Raub und Unterschlagung
- Elementarereignissen (Unwetter, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmungen, usw.)
- Zusammenstoß mit Tieren
- Tierbissschäden
- Kurzschluss
- Glasbruch
Die Vollkasko schließt neben den Leistungen in der Teilkasko eigenverschuldete Unfallschäden am eigenen Fahrzeug und Vandalismus mit ein.
Relevant für die zu zahlende Prämie sind viele Faktoren. Dazu zählen:
- Region/Wohnort
- Nutzerkreis (junge Fahrer müssen mit Zuschlägen rechnen)
- Beruf (öffentlicher Dienst, Beamter, selbständig, freiberuflich)
- Schadenfreiheitsklasse
- Jahresfahrleistung
- Typklasse des Fahrzeugs (Indikation der Versicherer für: Ist diese Art von Auto oft in einen Unfall verwickelt und wie hoch sind die durchschnittlichen Zahlungen?)
- Nutzungsweise (privat oder geschäftlich)
- Abstellplatz des Pkw (Garage, Carport oder eigener Stellplatz)
- Werkstattbindung
- Immobilienbesitz
Achten Sie bei der KFZ-Versicherung auf die Klauseln und Zusatzbausteine: So ist es wichtig, dass der Zusammenstoß mit Tieren aller Art versichert ist (und nicht nur mit Rothaarwild); Tierbissschäden auch mit Folgeschäden an Aggregaten; die grobe Fahrlässigkeit sollte maximal möglich beschränkt werden. Zudem empfiehlt sich bei den meisten finanzierten Fahrzeugen eine GAP-Deckung, welche die Differenz zwischen Kreditwert und Zeitwert ersetzt.
Dies ist nur eine Auswahl an wichtigen Bedingungen und Bausteinen. Lassen Sie sich durch uns bedarfsorientiert beraten. Wir suchen Ihnen den Tarif mit den besten Preis-Leistungsverhältnis am Markt.
Welche Leistungen sind in der KFZ-Versicherung versichert?
Versicherungssumme der KFZ-Haftpflicht
Die gesetzlich vorgeschriebene Mindestdeckung beträgt gesetzliche Deckung 7,5 Millionen Euro für Personenschäden, 1,22 Millionen Euro für Sachschäden und 50 Tausend Euro für Vermögensschäden. Der Versicherungsnehmer kann zwischen der gesetzlichen Deckung, 50 Millionen oder 100 Millionen Euro Deckungssumme wählen. Wir empfehlen auf Grund der sehr geringen Beitragsdifferenz immer die Deckungssumme von 100 Millionen Euro.
Versicherungssumme pro geschädigte Person
Umweltschadenversicherung
2007 trat das Umweltschadengesetz in Kraft, welches den Verursacher eines Umweltschadens haftbar macht und zu hohen Ausgleichszahlungen verpflichtet. Dem trägt die Umweltschadenversicherung als Bestandteil der KFZ-Haftpflichtversicherung Rechnung.
Schutzbrief
GAP Deckung
Fahrerunfall-/ Fahrerschutzversicherung
Mallorcapolice
Auslandsschadenschutz
Kaufwertentschädigung
Neuwertentschädigung
Verzicht auf den Einwand grober Fahrlässigkeit
Kollision mit Tieren
Abzug "neu für alt"
Mitversicherter Mehrwert
Elementarschäden
Tier-/Marderbiss
Rabattretter
Rabattschutz
Wer darf mit dem KFZ fahren?
Grundsätzlich gilt, dass nur in der Police eingetragene Fahrer das Fahrzeug bewegen dürfen. Die Kfz-Versicherung kann Beiträge nachfordern, wenn andere Fahrer wie z.B. ein Freund oder Nachbar laut Versicherungsschein nicht erlaubt waren. Fahren Dritte gelegentlich, d.h. weniger als vier Wochen pro Jahr das Auto, ist es günstiger diese kurzfristig der KFZ-Versicherung zu melden.
KFZ-Versicherung für Reisemobile und Wohnwagen
Es gibt spezialisierte Versicherer für Wohnmobile und Wohnwagen. Diese Tarife sind in der Regel günstiger als normale KFZ-Versicherer. Gerne erstellen wir Ihnen kurzfristig ein ansprechendes Angebot. Ebenso bieten wir Versicherungsschutz für Dauercamper an.
KFZ-Versicherung für Anfänger
Wollen Fahranfänger erstmalig ein Fahrzeug versichern, kommt sie das meist teuer zu stehen. Gelegentlich bietet sich auf Umwegen über die Versicherung eines Familienmitglieds die Möglichkeit zu einer günstigeren Versicherung. Ansonsten heißt es in den sauren Apfel beißen. Nach ein paar Jahren unfallfreier Fahrt passt sich die Prämie entsprechend positiv für den Fahranfänger an. Wir erstellen Ihnen in beiden Fällen gerne das günstigste Angebot.
KFZ-Versicherung für Beamte
Wechsel der KFZ-Versicherung
Wollen Sie die KFZ-Versicherung wechseln, kommen Sie gerne auf uns zu. Wir überprüfen für Sie zunächst im Vertrag, ob und wann Sie Ihre KFZ-Versicherung wechseln können. Danach ermitteln wir für Sie bedarfsorientiert den optimalen Tarif mit den besten Leistungen. Die Kündigung Ihrer alten Versicherung und den Antrag bei der neuen Versicherung übernehmen wir für Sie.