KFZ-Versicherung

KFZ-Versicherung

Die KFZ-Versicherung bildet wohl eine der liebsten Versicherungen des Deutschen. Neben der gesetzlich verpflichtenden Haftpflichtversicherung kann der Fahrzeughalter sein KFZ gegen zahlreiche Schäden im Rahmen einer Kaskodeckung absichern. Hierbei wird grundsätzlich zwischen Teilkasko- und Vollkaskoschutz unterschieden. Die Vollkasko beinhaltet immer auch die Teilkasko.

Wann leistet eine KFZ-Versicherung?

Die KFZ-Haftpflichtversicherung deckt nur die Schäden eines Dritten. Sie trägt z.B. die Behandlungskosten und den Sachschaden Ihres Unfallgegners, sofern Sie die Schuld an einem Unfall tragen. Darüber hinaus deckt die Haftpflicht Schäden durch die sog. Halterhaftung. Läuft Öl aus Ihrem Fahrzeug aus und verschmutzt verschiedene Erdschichten, kommt Sie für die Umweltsanierungskosten auf.
Ebenso zahlt sie Beifahrern im Falle einer Verletzung nach einem Unfall mit Ihrem KFZ ein Schmerzensgeld und mögliche Behandlungskosten.
Der Prämienanteil der KFZ-Haftpflichtversicherung lässt sich von der Steuer absetzen. Dies gilt jedoch nur für die Haftpflicht und nicht für die Kasko, da die Haftpflicht eine Pflichtversicherung in Deutschland ist.

Die Teilkaskoversicherung bietet Leistungen zum Reparaturwert, jedoch maximal zum Zeitwert des eigenen Fahrzeuges (je nach Bedingungswerk auch den Neuwert) bei:

  • Brand und Explosion
  • Entwendung
  • Raub und Unterschlagung
  • Elementarereignissen (Unwetter, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmungen, usw.)
  • Zusammenstoß mit Tieren
  • Tierbissschäden
  • Kurzschluss
  • Glasbruch

Die Vollkasko schließt neben den Leistungen in der Teilkasko eigenverschuldete Unfallschäden am eigenen Fahrzeug und Vandalismus mit ein.

Relevant für die zu zahlende Prämie sind viele Faktoren. Dazu zählen:

  • Region/Wohnort
  • Nutzerkreis (junge Fahrer müssen mit Zuschlägen rechnen)
  • Beruf (öffentlicher Dienst, Beamter, selbständig, freiberuflich)
  • Schadenfreiheitsklasse
  • Jahresfahrleistung
  • Typklasse des Fahrzeugs (Indikation der Versicherer für: Ist diese Art von Auto oft in einen Unfall verwickelt und wie hoch sind die durchschnittlichen Zahlungen?)
  • Nutzungsweise (privat oder geschäftlich)
  • Abstellplatz des Pkw (Garage, Carport oder eigener Stellplatz)
  • Werkstattbindung
  • Immobilienbesitz

Achten Sie bei der KFZ-Versicherung auf die Klauseln und Zusatzbausteine: So ist es wichtig, dass der Zusammenstoß mit Tieren aller Art versichert ist (und nicht nur mit Rothaarwild); Tierbissschäden auch mit Folgeschäden an Aggregaten; die grobe Fahrlässigkeit sollte maximal möglich beschränkt werden. Zudem empfiehlt sich bei den meisten finanzierten Fahrzeugen eine GAP-Deckung, welche die Differenz zwischen Kreditwert und Zeitwert ersetzt.

Dies ist nur eine Auswahl an wichtigen Bedingungen und Bausteinen. Lassen Sie sich durch uns bedarfsorientiert beraten. Wir suchen Ihnen den Tarif mit den besten Preis-Leistungsverhältnis am Markt.

Welche Leistungen sind in der KFZ-Versicherung versichert?

Die gesetzlich vorgeschriebene Mindestdeckung beträgt gesetzliche Deckung 7,5 Millionen Euro für Personenschäden, 1,22 Millionen Euro für Sachschäden und 50 Tausend Euro für Vermögensschäden. Der Versicherungsnehmer kann zwischen der gesetzlichen Deckung, 50 Millionen oder 100 Millionen Euro Deckungssumme wählen. Wir empfehlen auf Grund der sehr geringen Beitragsdifferenz immer die Deckungssumme von 100 Millionen Euro.

Je nach Versicherer sind die Deckungssummen bei Personenschäden zwischen 8 und 15 Millionen Euro pro geschädigte Person gedeckelt. Eine Summe von 8 Millionen Euro ist unserer Meinung nach ausreichend.

2007 trat das Umweltschadengesetz in Kraft, welches den Verursacher eines Umweltschadens haftbar macht und zu hohen Ausgleichszahlungen verpflichtet. Dem trägt die Umweltschadenversicherung als Bestandteil der KFZ-Haftpflichtversicherung Rechnung.

Für den Falle einer Panne, eines Unfalls, eines Diebstahls oder einer Erkrankung erhält der Versicherungsnehmer im Rahmen des Schutzbriefes vom Versicherer mittels einer Assistance sofortige Hilfe und hat Anspruch auf bestimmte Leistungen, wie z.B. das Abschleppen seines Fahrzeuges oder die Erstattung von Reisekosten zurück zum Wohnort.
Kommt es zu einem Totalschaden oder einem Verlust eines kreditfinanzierten oder geleasten Fahrzeuges, ist der Leasing- bzw. Kreditnehmer zu einer Ausgleichszahlung verpflichtet. Diese liegt nahezu immer über dem Zeitwert, welcher durch die KFZ-Kaskoversicherung erstattet wird. Diese Lücke (engl. GAP) schließt die GAP-Deckung. Dieser Baustein ist für kredit- und leasingfinanzierte Fahrzeuge in nahezu jeden Fall zu empfehlen.
Bei selbstverschuldeten Unfällen und Unfällen durch höhere Gewalt kann der Fahrer keine Ansprüche gegenüber einer Haftpflichtversicherung für entstandene Personenschäden an sich selbst geltend machen. Diese Lücke ist über eine Fahrerunfall-/ Fahrerschutzversicherung schließbar. Hier wird der Fahrer so behandelt wie ein Geschädigter bei einem fremdverschuldeten Unfall.
Die Mallorcapolice schützt im Rahmen der KFZ-Haftpflichtversicherung vor Ansprüchen aus vom Versicherungsnehmer verursachten Unfällen mit nicht in Deutschland zugelassenen Fahrzeugen (z.B. Mietfahrzeuge). Die meisten KFZ-Haftpflichtversicherungen ausländischer Fahrzeuge haben eine zu geringe Deckungssumme, um hohe Sach- und Personenschäden zu ersetzen, sodass der Besitzer/ Mieter des ausländischen Fahrzeuges in Teilen für hohe Schäden eintreten muss. Für diese Lücke gilt die Mallorcapolice in der eigenen KFZ-Haftpflichtversicherung als vereinbart.
Die Entschädigungssummen sind in einigen Ländern geringer als in Deutschland. Bei einem Unfall im Ausland kann der deutsche Versicherungsnehmer mit deutlich geringeren Leistungen rechnen. Gegen diese Deckungslücke durch im Ausland fremdverschuldete Unfälle kann sich der Versicherungsnehmer durch den Auslandsschadenschutz absichern. Hier wird er so behandelt, als wäre der gegnerische, ausländische Unfallverursacher in einer deutschen Haftpflichtversicherung versichert.
Ist eine Kaufwertentschädigung versichert, erstattet der Versicherer bei einem Totalschaden, bei einer Zerstörung oder einem Diebstahl den Kaufwert des Fahrzeugs. Diese Leistung erstreckt sich je nach Versicherer auf 6 bis 24 Monate nach dem Kauf des Fahrzeuges.
Ist eine Neuwertentschädigung versichert, erstattet der Versicherer bei einem Totalschaden, bei einer Zerstörung oder einem Diebstahl den Neuwert des Fahrzeugs. Diese Leistung erstreckt sich je nach Versicherer auf 6 bis 24 Monate nach dem Neukauf des Fahrzeuges.
Laut VVG (Versicherungsvertragsgesetz) ist der Versicherer dazu berechtigt die Leistung im Verhältnis zur Schwere der Schuld zu kürzen, wenn der Versicherungsnehmer einen Schaden grob fahrlässig herbeigeführt hat. Dies kann zum Beispiel das „Überfahren“ einer roten Ampel sein. Hierbei verzichten viele Versicherer auf die Kürzung der Versicherungsleistung. Ausgenommen von diesem Verzicht (in diesen Fällen darf der Versicherer kürzen) sind jedoch meistens die grob fahrlässige Ermöglichung eines Diebstahls (z.B. Schlüssel stecken lassen) und der Konsum von Drogen oder Alkohol.
Die Kaskoversicherung umfasst die Beschädigung und Zerstörung durch einen Zusammenstoß des in Bewegung befindlichen Fahrzeugs mit Haarwild im Sinne des Bundesjagdgesetzes (z.B. Hasen, Wildschweine, Rehe, Füchse etc.). Demnach sind Schäden durch einen Zusammenstoß z.B. mit Pferden, Rindern, Schafen ausgeschlossen. Einige Versicherer erweitern die Versicherung auch auf solche Schäden, die auf Grund eines Zusammenstoßes mit einem anderen Tier (z.B. mit Rindern, Schafen, Pferden oder Tiere jeder Art) entstanden sind.
Durch den Einbau von Neuteilen oder Neulackierung einzelner Teile oder des ganzen Fahrzeuges kann es vor allen bei älteren Fahrzeugen zu einer Wertsteigerung kommen. Der Versicherer wäre hier zu einem Abzug auf Grund von Wertsteigerung berechtigt. Viele Versicherer verzichten auf den Abzug „neu für alt“.
Anbauten, Einbauten oder fest mit dem Fahrzeug verbundene Teile führen oftmals zu einer Wertsteigerung. Damit diese nicht einzeln und gesondert bekannt gegeben werden müssen, gilt je nach Versicherer ein beitragsfrei versicherter Mehrwert bis zu bestimmten Summen eingeschlossen.
Sind Elementarschäden eingeschlossen, betrifft dies Schäden durch Elementarereignisse wie z.B. Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung. Einige Versicherer erweitern die Leistung auf Lawinen, Muren und Erdrutsche.
Marder- oder Tierbissschäden an Schläuchen, Bremsleitungen, der Verkabelung oder den Gummimanschetten sind im Rahmen der Kaskoversicherung versichert. Sollte es jedoch hierdurch zu einem Folgeschaden z.B. an einem Aggregat kommen, ist es wichtig, dass Folgeschäden ebenfalls mitversichert sind.
Bei einem Unfall wird der Versicherungsnehmer mit Rabattretter zwar in eine niedrigere Beitragsklasse zurückgestuft, behält jedoch den Beitragssatz.
Beim Rabattschutz hat ein Unfall keine Auswirkungen auf die Prämie und der Versicherungsnehmer wird nicht zurückgestuft.

Wer darf mit dem KFZ fahren?

Grundsätzlich gilt, dass nur in der Police eingetragene Fahrer das Fahrzeug bewegen dürfen. Die Kfz-Versicherung kann Beiträge nachfordern, wenn andere Fahrer wie z.B. ein Freund oder Nachbar laut Versicherungsschein nicht erlaubt waren. Fahren Dritte gelegentlich, d.h. weniger als vier Wochen pro Jahr das Auto, ist es günstiger diese kurzfristig der KFZ-Versicherung zu melden.

KFZ-Versicherung für Reisemobile und Wohnwagen

Es gibt spezialisierte Versicherer für Wohnmobile und Wohnwagen. Diese Tarife sind in der Regel günstiger als normale KFZ-Versicherer. Gerne erstellen wir Ihnen kurzfristig ein ansprechendes Angebot. Ebenso bieten wir Versicherungsschutz für Dauercamper an.

KFZ-Versicherung für Anfänger

Wollen Fahranfänger erstmalig ein Fahrzeug versichern, kommt sie das meist teuer zu stehen. Gelegentlich bietet sich auf Umwegen über die Versicherung eines Familienmitglieds die Möglichkeit zu einer günstigeren Versicherung. Ansonsten heißt es in den sauren Apfel beißen. Nach ein paar Jahren unfallfreier Fahrt passt sich die Prämie entsprechend positiv für den Fahranfänger an. Wir erstellen Ihnen in beiden Fällen gerne das günstigste Angebot.

KFZ-Versicherung für Beamte

Einige Versicherer bieten vergünstigte Beamtentarife für Angestellte und Beamte des öffentlichen Dienstes. Hierfür genügt der Nachweis von der eigenen Dienststelle, bzw. dem Arbeitgeber. Gerne rechnen wir Ihnen Ihre Vorzüge als Bediensteter des öffentlichen Dienstes.

Wechsel der KFZ-Versicherung

Wollen Sie die KFZ-Versicherung wechseln, kommen Sie gerne auf uns zu. Wir überprüfen für Sie zunächst im Vertrag, ob und wann Sie Ihre KFZ-Versicherung wechseln können. Danach ermitteln wir für Sie bedarfsorientiert den optimalen Tarif mit den besten Leistungen. Die Kündigung Ihrer alten Versicherung und den Antrag bei der neuen Versicherung übernehmen wir für Sie.

Sie haben Fragen? Sprechen Sie uns gerne an.